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2. Den geheimen Rath Steidel ernennen
Wir, mit Belassung seines dermaligen
Gehaltes, zum Landesdirektions-Rathe in
Neuburg. Jedoch genehmigen Wir, daß
derselbe noch einstweil in Eichstaͤdt zur Besorgung
der ihm dort zu übertragenden kommissarischen
Geschäfte belassen werde.
3. Den geheimen Rath Danner haben
Wir bereits als Rath zur Landes-Direktion
in Neuburg versetzt.
4. Den geheimen Rath Barth ernennen
Wir, mit Belassung seines bisherigen
Gehaltes, ebenfalls zum Landesdirektions-Rathe
in Neuburg.
5. Räücksichtlich des geheimen Rathes
Haltmayer behalten Wir Uns vor, denselben
auf eine angemessene Art weiter zu
verwenden. Inzwischen kann derselbe, mit
Belassung seines bisherigen Gehaltes, zur
Besorgung des Kirchen-Rechnungswesens in
Eichstädt gebraucht werden.
. Rücksichtlich des geheimen Rarhes, Freyherrn
von Hettersdorf, sind Wir geneigt,
denselben zur Besorgung der Stadt-Dolizey
in Sichstädt zu verwenden, wann Uns der
Plan über die Organisation der dortigen städlischen
Behörden vorgelegt wird.
7. Den Landesdirektions-Rath Sausenhover
wollen Wir, mit Belassung seines
bisherigen Gehaltes, in den Ruhestand
versetzen.
8. Den ###ndesdirektions-Rath, Freyherrn
von Eyh, ernennen Wir mit dem etatsmäßigen
Gehalte zum Landesdirektions, Rathe in
Neuburg.
9. Der Landes-Direktorlal-Referent
Barth ist als Accessist zur Kandesdirektion
in Neuburg zu versetzen.
10. Wegen des Landesdirektions= Sekrekärs
Gerstner behalten Wic Uns die weitere
Entschließung vor. Inzwischen hat derselbe
seinen bisherigen Gehalt fort zu beziehen.
11I. Den Landesdirektions-Registcator,
Rath Kelz, wollen Wir, mie Belassung
seines bisherigen Gehaltes, in den Ruhe--stand
versetzen.
12. Der Registrator und Erpeditor Hell
ist, mit Belassung seines bisherigen Gehaltes,
einstweil als Quieszent in Eichstäde zu
belassen; jedoch auf desselben angemessene
Verwendung der Bedacht zu nehmen.
13. Den gewesenen Ministerial Kanzelliteeen,
Kajetan Herrnbeck, ernennen Wir
Jum statusmäßigen Kanzellisten bey der Landesdirektion
in Neuburg. Die übrigen Kauzellisten
14. Vitus Gaier,
15. Johann Baptist Herrubeck.,
16. Willibald Dittlmaier, und
17. Domintkus Gerner, wollen Wir
einstweil, mit Belassung ihres bisherigen Gehaltes,
in den Ruhestand versetzen. Jedoch
sind die Tauglichen hievon in der Landesdirektions-Kanzley
in Neuburg zur Aushülfe
zu verwenden.
18. Der Kanzley-Diener Richter ist,
mit Belassung seines bisherigen Gehaltes,
einstweil zu quiesziren, bie sich eine schickliche
Gelegenheit zu seiner Anstellung ergiebt.