Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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2.  Den  geheimen  Rath  Steidel  ernennen
  Wir,  mit  Belassung  seines  dermaligen
Gehaltes,  zum  Landesdirektions-Rathe  in
Neuburg.  Jedoch  genehmigen  Wir,  daß
derselbe  noch  einstweil  in  Eichstaͤdt  zur  Besorgung
  der  ihm  dort  zu  übertragenden  kommissarischen
  Geschäfte  belassen  werde.

3.  Den  geheimen  Rath  Danner  haben
Wir  bereits  als  Rath  zur  Landes-Direktion
in  Neuburg  versetzt.

4.  Den  geheimen  Rath  Barth  ernennen
  Wir,  mit  Belassung  seines  bisherigen
Gehaltes,  ebenfalls  zum  Landesdirektions-Rathe
  in  Neuburg.

5.  Räücksichtlich  des  geheimen  Rathes
Haltmayer  behalten  Wir  Uns  vor,  denselben
  auf  eine  angemessene  Art  weiter  zu
verwenden.  Inzwischen  kann  derselbe,  mit
Belassung  seines  bisherigen  Gehaltes,  zur
Besorgung  des  Kirchen-Rechnungswesens  in
Eichstädt  gebraucht  werden.

.  Rücksichtlich  des  geheimen  Rarhes,  Freyherrn
  von  Hettersdorf,  sind  Wir  geneigt,
denselben  zur  Besorgung  der  Stadt-Dolizey
in  Sichstädt  zu  verwenden,  wann  Uns  der
Plan  über  die  Organisation  der  dortigen  städlischen
  Behörden  vorgelegt  wird.

7.  Den  Landesdirektions-Rath  Sausenhover
  wollen  Wir,  mit  Belassung  seines
  bisherigen  Gehaltes,  in  den  Ruhestand
versetzen.

8.  Den  ###ndesdirektions-Rath,  Freyherrn
von  Eyh,  ernennen  Wir  mit  dem  etatsmäßigen
  Gehalte  zum  Landesdirektions,  Rathe  in
Neuburg.

9.  Der  Landes-Direktorlal-Referent
Barth  ist  als  Accessist  zur  Kandesdirektion
in  Neuburg  zu  versetzen.

10.  Wegen  des  Landesdirektions=  Sekrekärs
  Gerstner  behalten  Wic  Uns  die  weitere
  Entschließung  vor.  Inzwischen  hat  derselbe
  seinen  bisherigen  Gehalt  fort  zu  beziehen.

11I.  Den  Landesdirektions-Registcator,
Rath  Kelz,  wollen  Wir,  mie  Belassung
seines  bisherigen  Gehaltes,  in  den  Ruhe--stand
  versetzen.

12.  Der  Registrator  und  Erpeditor  Hell
ist,  mit  Belassung  seines  bisherigen  Gehaltes,
  einstweil  als  Quieszent  in  Eichstäde  zu
belassen;  jedoch  auf  desselben  angemessene
Verwendung  der  Bedacht  zu  nehmen.

13.  Den  gewesenen  Ministerial  Kanzelliteeen,
  Kajetan  Herrnbeck,  ernennen  Wir
Jum  statusmäßigen  Kanzellisten  bey  der  Landesdirektion
  in  Neuburg.  Die  übrigen  Kauzellisten


14.  Vitus  Gaier,

15.  Johann  Baptist  Herrubeck.,

16.  Willibald  Dittlmaier,  und

17.  Domintkus  Gerner,  wollen  Wir
einstweil,  mit  Belassung  ihres  bisherigen  Gehaltes,
  in  den  Ruhestand  versetzen.  Jedoch
sind  die  Tauglichen  hievon  in  der  Landesdirektions-Kanzley
  in  Neuburg  zur  Aushülfe
zu  verwenden.

18.  Der  Kanzley-Diener  Richter  ist,
mit  Belassung  seines  bisherigen  Gehaltes,
einstweil  zu  quiesziren,  bie  sich  eine  schickliche
Gelegenheit  zu  seiner  Anstellung  ergiebt.