Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1806. (1)

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Ausgaben. 
  
  
  
  
  
  
1 
" 
Rechnungs-= 
Rubriken. 
Erklärung 
der 
Rechnungs-Rubriken. 
  
Vorschriften u. Erläuterungen 
ür 
die rechnungeführenden 
Land= und Stadrgerichte. 
Beylagen. 
  
II. Titel. 
Für Kleidungsstücke 
III. Titel. 
Auf Erlernung eie 
ner Profession 2c. 
  
IV. Titel. 
Auf Krankheits= u. 
Kurkdsien. 
III. Abschmitt. 
Auf liegende Güter. 
I. Titel. 
Auf Giundzinse. 
II. Turel. 
Für Stenern. 
III. Titel. 
Jur Vrand= Asse- 
uranz. 
IV. Titel. 
Für Stadt= und 
Kommun Anlagen.] 
V.itel. 
  
  
  
Auf Baulcchkeiten.] 
suchen können, aus bloßer 
Bequemlichkeit von ihrem 
Vermdgen zehren. 
Hat obige Beschaffenheir, 
nur wird den Aemtern und 
Vormündern empfohlen, den 
Pupillen diesSfalls keinen un- 
nöthigen Aufwand zu ge- 
statten. 
Hieher sind alle Kosten ge- 
eignet, welche sich auf den 
Unterrichr, die Lehre 2c. eines 
Pupillen ergeben. 
  
  
Die Conti der Kanflente, Kri- 
mer und Handwerker sind die Be- 
lege, welche in eine Spezifikation 
zu bringen sind, und diese ist so- 
dann von dem Pupillen, wo nicht 
durch eigenhändige Unterschrift, 
wenigst durch Handzeichen, und 
die Unterschrift eines Beystandes 
über den richtigen Empfang zu be- 
stärtigen. 
Die Qulttungen der Lehrer, Pro- 
fessionisten, Künstler 2c. sind die 
Belege. 
Die auf nebenstehenden Titel sich 
ergebenden Unkdsten sim in eine pe- 
sifikation zu bringen, mit den hier- 
über sich ergebenden Contis zu be- 
legen, und bilden aiso die hieher 
geeignete Beylage. "“ 
Die nebenstehenden Rechnungs- 
Rubriken lassen sich nur in dem 
Falle anwenden, weun nach der 
in der Einnahme II. Abschnitte, r. 
Titels gegebenen Vorschrift eine 
eigene Oekonomie-Rechnung nich! 
geführt wird, sondern das ganze 
liegende Vermigen verpachter, und 
der Pupill nach dem Pachtbriefe 
verbunden ist, die Abgaben zelbst 
  
  
 
	        
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