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Ausgaben.
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Rechnungs-=
Rubriken.
Erklärung
der
Rechnungs-Rubriken.
Vorschriften u. Erläuterungen
ür
die rechnungeführenden
Land= und Stadrgerichte.
Beylagen.
II. Titel.
Für Kleidungsstücke
III. Titel.
Auf Erlernung eie
ner Profession 2c.
IV. Titel.
Auf Krankheits= u.
Kurkdsien.
III. Abschmitt.
Auf liegende Güter.
I. Titel.
Auf Giundzinse.
II. Turel.
Für Stenern.
III. Titel.
Jur Vrand= Asse-
uranz.
IV. Titel.
Für Stadt= und
Kommun Anlagen.]
V.itel.
Auf Baulcchkeiten.]
suchen können, aus bloßer
Bequemlichkeit von ihrem
Vermdgen zehren.
Hat obige Beschaffenheir,
nur wird den Aemtern und
Vormündern empfohlen, den
Pupillen diesSfalls keinen un-
nöthigen Aufwand zu ge-
statten.
Hieher sind alle Kosten ge-
eignet, welche sich auf den
Unterrichr, die Lehre 2c. eines
Pupillen ergeben.
Die Conti der Kanflente, Kri-
mer und Handwerker sind die Be-
lege, welche in eine Spezifikation
zu bringen sind, und diese ist so-
dann von dem Pupillen, wo nicht
durch eigenhändige Unterschrift,
wenigst durch Handzeichen, und
die Unterschrift eines Beystandes
über den richtigen Empfang zu be-
stärtigen.
Die Qulttungen der Lehrer, Pro-
fessionisten, Künstler 2c. sind die
Belege.
Die auf nebenstehenden Titel sich
ergebenden Unkdsten sim in eine pe-
sifikation zu bringen, mit den hier-
über sich ergebenden Contis zu be-
legen, und bilden aiso die hieher
geeignete Beylage. "“
Die nebenstehenden Rechnungs-
Rubriken lassen sich nur in dem
Falle anwenden, weun nach der
in der Einnahme II. Abschnitte, r.
Titels gegebenen Vorschrift eine
eigene Oekonomie-Rechnung nich!
geführt wird, sondern das ganze
liegende Vermigen verpachter, und
der Pupill nach dem Pachtbriefe
verbunden ist, die Abgaben zelbst