Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

458  Nr.  65.  1917.

Fragebogen  sind  bei  uns  anzufordern  und  innerhalb  5  Tagen  ordnungsmäßig  ausgefüllt
  zurückzusenden.

Berlin,  den  30.  März  1917.

Kriegsgesellschaft  für  Obstkonserven  und  Marmeladen  m.  b.  H.
Hartric.

(2)  Bekanntmachung  vom  12.  April  1917  über  Faßbohnen.

Nachstehende  Betanntmachung.  der  Gemüsekonserven-Kriegsgesellschaft  m.  b.  r
6.  Dezember  1916
zu  Braunschweig  vom  2  April  1917  wird  shierdurch  zur  allgemeinen

Kenntnis  gebracht.
Schwerin,  den  12.  April  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Belianntmachung.

Auf  Grund  der  Verorbnung,  des  Reichskanzlers  vom  5.  August  1916  über  die  Verarbeitung
  von  Gemüse  (RGl.  S.  914)  geben  wir  mit  Genehmigung  des  Bevollmächtigten
  des  Reichskanzlers  bekannt:

Der  Fabrikationshöchstpreis,  das  heißt  der  Preis,  den  die  Fabriken  höchstens  beim
Absatz  an  die  Händler  in  Anrechnung  bringen  dürfen,  beträgt:

1.  für  roh  eingelegte  Faßbohnen  für  50  kg  netto  einschließlich  Faß  A.  2B,50
für  50  kg  brutto  für  netto  .  -  20.50
2.  für  abgebrühte  Faßbohnen  für  50  ug  netio  .  .  .  .  .  M33,80
für  50  kg  brutto  für  netto  ...  Asl  zo  so

Sänmtliche  Faßbohnen,  die  auf  Grund  der  Selbstkostenpreise  i  im  Groß=  und  Kleinhandel
  nicht  zu  den  oben  festgesetzten  Preisen  abgegeben  werden  können,  werden  von
uns  übernommen  und  im  Interesse  der  Gesamtheit  einheitlich  bewirtschaftet  werden.  Zu
diesem  Zwecke  haben  die  jetzigen  Eigentümer  uns  bis  zum  20.  April  1917  anzugeben:

a)  welche  Mengen  Faßbohnen  sie  in  ihrem  Besitze  haben,
b)  die  Belege  darüber  zu  erbringen,  zu  welchen  Preisen  sie  die  Faßbohnen
erworben  haben.

Für  die  Anmeldungen  müssen  Vordrucke  benutzt  werden,  die  bei  der  Gemülekonserven-Kriegsgesellschaft
  m.  b.  H.  zu  Braunschweig  an  ufordern  sind.  Das  Eigentum
an  biesen  Faß  oze  darf  ohne  unsere  Genehmigung  nicht  weiter  übertragen  werden.