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gewidmet, werden den Rechnungs= Kommissa-
rien der zweiten Klasse zugetheilt, um unter
ihrer Leitung zu arbeiten; die Haftung faͤllt
jedoch auf die Kalkulatoren und Accessisten
zurück; weßwegen sie auf Handgelübd an Eides-
statt in Pflicht genommen werden; die von
ihnen angefertigten Protokolle unterliegen der
Drüfung der Rechnungs-Kommissarien.
III. Kapitel.
Dienst des Sekretärs, der Registratoren, der
Tabellisten und Kanzellisten.
§6. 1. Der Sekretär ist mit der Leitung des
laufenden Dienstes der Kanglei in ihrem ganzen
Detail · beauftragt;
er selbst fahrt das Geschäfts-Protokoll, in
monatlichen Hefren, und in zwei Abtheilun-
gen, wovon eine dem Stiftungs, die andere
dem Kommunal-Vermögen gewidmet ist;
er träge jeden Einlauf auf der Stelle in
die einschlägige Abtheilung des Geschäfts-
Protokolls, und bringe ihn sodann zur Re-
partition des Bureau-Chefs;
er befördert hierauf den Einlauf in Ueber-
einstimmung mit der Repartition an das be-
treffende Individuum entweder sogleich, wenn
zur Bearbettung keine Vorakten erfoderlich
sind, oder im Falle, daß solche erfodert
werden, nach vorgängiger Erholung derselben
auf der Registratur;
er wohnt den Bureau= Sizungen bei, und
trägt die Resultate derselben in die einschld-
gigen Abtheilungen des Geschäfts-Protokolls
ein; «
er sezt in der Eigenschaft als Tarator auf
jeden Aufsat eines tarablen Refrriptes sogseich
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die betreffende Tare, trägt dieselbe in dem
Geschäáfts-Protokoll in einer eigenen Kolonne
vor, erhebt die anfallenden Taren, bestreiter
hieraus die Exigenz; des Bureau-Dienstes,
führt hierüber eine Geld, und Materialrech=
nung, und liefert den Ueberschuß zur Siif-
tungs, Zentralkasse;
er befördert alle Aufscze, welche dem Mie
nisterinm von dem Bureau= Chef vorgetragen
worden sind, in die Ministerial: Kanzlei zur
Reinschrift und Expedition, nach welcher er
die Aussäze zu dem doppelten Behufe jurück-
empfangt, um den Expeditions-Tax in das
Geschäfts-Prorokoll auszunehmen, und die
Aufsäze sodann zur Bureau-Registratur ab-
zuliefern;
er läßt von allen unmittelbaren Ausferti-
gungen des Bureau die Reinschriften sertigen,
legt sie dem Bureau-Chef zur Unterschrift
vor, und besorge nach gleichmäßigem Eintrage
in das Geschäáfts-Protokoll die Erpedition;
er ist also für eine jede Auskunft über ein
Gesch#ftenumer von ihrem Ein= bis zu ihrem
Auslaufe verantwortlich.
§. 2. Der Dienst der Registratur ist im
Allgemeinen dem bei den übrigen Registraturen
eingeführten Gange gleichförmig;
die aus den speziellen Verwaltungs= Ob-
jekten der Ministerial-Kuratel nohwendig
entspringenden Modisikationen sind einer eige-
nen Spezial, Instruktion vorbehalten; und
der Oberregistrator ist insbesondere beauf-
tragt, ein Archiv aller Original: Seiftungs-
Urkunden anzulegen.
K. 3. Die Dienste eines Tabellisten, der