Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1808. (3)

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a) als Galla-Uniforme ein Kleid von dun- 
kelblauem Tuche, mit dem Unterfutter, stehen- 
dem Kragen und Aufschlaͤgen, von gleicher 
Farbe. 
Der Kragen und die Aufschlaͤge erhalten 
die Stickerei, wie die Uniforme der bei dem 
geheimen Zentral-Rechnungs-Kommissariate 
des Innern angestellten Rechnungs-Kommis- 
sarien der zweiten Klasse, also diesenige Sti- 
ckerei, wofür in der Beilage der Verordnang 
über die Uniforme des geheimen Ministerial= 
Departements des Innern vom 1#1. Jänner 
dieses Jahres (Regierungsblatt XI. Stück) 
unter Ziffer 3. das Muster vorgezeichnet ist, 
jedoch zugleich in Uebereinstimmung mit der 
Uniferms-Seickerei der übrigen Landbeamten 
nur 10 binien breit. 
Das Kleid ist mit einer Reihe gelbmetallener, 
mit dem gekrönten öwen bezeichneter Kndfe 
versehen. 
Die Taschenklappen sind ohne Stickerei, 
die Weste und Beinkleider sind weiß. 
Das goldene Degengehänge ist ohne Beull- 
lons, jedoch mit Unserem Namenszuge in 
Silber und blauer Seide gestickt. 
Der Hut hat eine goldene Schlinge und 
Quasten von Goldfaden ohne Bouillons, 
dann die Kokarde nach Vorschrift. 
b) Als Frack ein Kleid von dunckelblauem 
Tuche mit gleichem Unterfutrer, Kragen und 
Aufschlägen, nur der liegende Kragen ist ge- 
stickt, und zwar nach dem nämlichen Muster, 
wie die Galla-Uniforme, die Knöpfe bleiben 
ebenfalls dieselben, die Beinkleider werden nach 
Willkühr gerragen. 
  
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VIII. Die Kommissarien für die Aus- und 
Einantwortung des Stiftungsvermögens wer- 
den durch die oberste Kuratel ernannt, und 
am r. Jänner 1o#8 in die Administrations- 
Distrikte abgesendet werden. 
IX. Die allgemeinen Rentämter, die be- 
reits bestehenden, und durch den sanktionirten 
Personal-Etat nicht bestätigten Abministra- 
toren, die Magistrate der Städte und Märkte, 
und diejenigen Privaten, welchen die Verwal- 
tung des Sriftungevermögens bisher anver- 
traut war, sollen zu nachstehenden Vorarbeiten 
für die Aus und Einaneworkung ihrer bishe- 
rigen Verwaltung unverzüglich aufgefodert 
perden. 
1. Die bisherigen Administratoren verfassen 
uͤber die denselben anvertrauten Stiftungen ein 
vollstaͤndiges Verzeichniß, welches die Namen 
der Stiftungen, die Zahl der hievon zu stellen- 
den Rechnungen, die Jahrgänge, wofür die 
Rechnungen noch nicht abgelege sind, und den 
axprorimativen Brutlo: Ertrag einer jeden 
Stüftung nach den drei Hauptabtheilungen des 
S.#stungsvermögens enthalten muß. 
a. Die Rechnung für das neunmonatliche 
Etatojahr 1805 wird ven den bisherigen Ad- 
ministratoren gestellt, die Rechnungsablage 
vom 1. Oktober 1807 bis lezten Septeniber 1808 
faͤllt in den Geschaͤftskreis der eintretenden 
Stiftungs-Administratoren; ihre Funktion 
erstreckt sich bis auf den ersten Oktober 1807 
zuruͤck, sie uͤbernehmen daher alle Einnahmen 
und Ausgaben vom 1. Oktober bis lezten De- 
zember 1807. 
Die Kasse: Tagbücher und die Hauptma- 
nualien muͤssen am 1. Jaͤnner 1808 unfehlbar 
abgeschlossen seyn; die bisherigen Administra- 
toren, welchen die schleunige und strenge Er-
	        
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