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I.
Der Orden wird zu einem allgemeinen Verdienstorden erhoben und erhält die Benennung:
„Verdienstorden.“
*-Derselbe
soll künftig aus Großkreuzen, Comthuren 1 ster und 2ter Elasse, Rittern, Kleinkreuzen
und den Inhabern der goldenen und silbernen Verdienstmedaille bestehen.
3.
Die Comthure 1ster EClasse erhalten außer dem Kreuze einen auf der linken Brust mit der
Spitze nach oben zu tragenden viereckigen silbernen Strahlenstern mit demselben Mittelschilde,
welches sich in dem zum Großkreuze gehörigen Sterne befindet. Die Decoration der Kleinkreuze
besteht in einem silbernen achteckigen Kreuze mit weißemaillirten Mittelschildern, den
auf den Ritterkreuzen befindlichen entsprechend.
4.
Die zur Verleihung an Ausländer bestimmten Decorationen führen anstatt der in den
Statuten vorgeschriebenen Inschrift „Für Verdienst und Treue“ die Inschrift „dem Verdienste."
5.
Der Ordensrath besteht künftig aus dem Ordenscanzler, den jedesmaligen activen Staatsministern,
den von Uns besonders zu ernennenden Mitgliedern des Ordens und dem Ordenssecretär.
Die Bestimmung in den Statuten, wonach außer dem Ordenscanzler zwei Großkreuze
und vier Comthure sich in dem Ordensrathe befinden sollen, tritt außer Kraft. Die dermaligen
Mitglieder des Ordensraths werden in dieser Eigenschaft hiermit bestätigt.
Pillnitz, am 2 sten September 1849.
Friedrich August.
Heinrich Anton von Zeschau,
als Ordenscanzler-