Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

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I.

Der  Orden  wird  zu  einem  allgemeinen  Verdienstorden  erhoben  und  erhält  die  Benennung:
„Verdienstorden.“

*-Derselbe

  soll  künftig  aus  Großkreuzen,  Comthuren  1  ster  und  2ter  Elasse,  Rittern,  Kleinkreuzen
  und  den  Inhabern  der  goldenen  und  silbernen  Verdienstmedaille  bestehen.

3.
Die  Comthure  1ster  EClasse  erhalten  außer  dem  Kreuze  einen  auf  der  linken  Brust  mit  der
Spitze  nach  oben  zu  tragenden  viereckigen  silbernen  Strahlenstern  mit  demselben  Mittelschilde,
welches  sich  in  dem  zum  Großkreuze  gehörigen  Sterne  befindet.  Die  Decoration  der  Kleinkreuze

  besteht  in  einem  silbernen  achteckigen  Kreuze  mit  weißemaillirten  Mittelschildern,  den
auf  den  Ritterkreuzen  befindlichen  entsprechend.

4.
Die  zur  Verleihung  an  Ausländer  bestimmten  Decorationen  führen  anstatt  der  in  den
Statuten  vorgeschriebenen  Inschrift  „Für  Verdienst  und  Treue“  die  Inschrift  „dem  Verdienste."

5.

Der  Ordensrath  besteht  künftig  aus  dem  Ordenscanzler,  den  jedesmaligen  activen  Staatsministern,

  den  von  Uns  besonders  zu  ernennenden  Mitgliedern  des  Ordens  und  dem  Ordenssecretär.


Die  Bestimmung  in  den  Statuten,  wonach  außer  dem  Ordenscanzler  zwei  Großkreuze
und  vier  Comthure  sich  in  dem  Ordensrathe  befinden  sollen,  tritt  außer  Kraft.  Die  dermaligen
  Mitglieder  des  Ordensraths  werden  in  dieser  Eigenschaft  hiermit  bestätigt.

Pillnitz,  am  2  sten  September  1849.

Friedrich  August.

Heinrich  Anton  von  Zeschau,
als  Ordenscanzler-