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Reg
Koͤniglich-Baierisches
erungsblatt.
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XXI. Stück. München, Mittwoch den 15. Maͤrz 1309.
Allgemeine Verordnungen.
(Die Gesuche um Entlassung vom Militär de-
treffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Goktes Gnaden König von Baiern.
B.D der gegenwärtig eintretenden Ergän=
zung der Armee wird es nothwendig, die
Entlassungen vom Militärdienste auf jede
chunliche Weise zu beschränken, theils, damit
nicht zum empfindlichern Drucke Unserer Un-
terthanen eine grössere, als die dermal aus-
geschriebene Rekrutenzahl ausgehoben werden
dürfe, theils,, damit niche nach vollendeter
Diensteszeir der jezt zugehenden Mannschoft.
dieselbe Verlegenheit eines gleichzettigen, zu
bedeutenden Abganges wiederkehre.
Wir haben Uns daher, zum Besten des
Landes sowohl, als der Armee, bewogen
sefunden, in diesem Dunkte die Bestim-
mungen des der Bearbeitung murcrliegenden
neuen Koufkriptions-Gesezes zu antijzipi-
ren, und Unsere Militärbehörden angewiesen,
künftig keiner Entlassung eines unausgedia#t
ten Soldaten mehr Statt zu geben; es sen
deun in folgenden legal erwiesenen Fällen:
nämlich
4) wenn beide Aeltern gestorben sind, und der
in Kriegsdiensten stehende Sohn das aelter-
liche Gut, oder Gewerbe selbst uͤbernimmt;
2) wenn der Vater, ober die verwirtwete
Murter 50 Jahre alr, und dabei so ge-
brechlich sind, daß sie dem Gute oder Ger
werbe nicht mehr vorstehen, sich nicht mehr.
erndhren können, und deßwegen die Ueber-
gabe an den beim Mititär befindlichen
Sohn nothwendig wird;
3) wenn dle einzige Erbin eines zur Er-
nährung einer Familie vollkommen zurei-
chenden Gutes einen eingereihten Solda-
ten ehelichet.
Indem Wir diese reglementarische Verfü-
ung durch das Regierungsblatte bekannt ma-
chen lassen, ist zugleich Unsere Intention,
daß Unsere General-Kreis issariate die
bei ihnen einkommenden Entlassungs-Gesuche
ebenfalls darnach beurtheilen und bescheiden;
sôöhin keiner auf andere Gründe gestüzten solchen
Bite einige Folge Feben; auch bei der eben. jezt
vorzunehmenden Rekruren-Auswahl die an-
gebliche Unentbehrlichkeit der dem Zuge unter-
worfenen Jünglinge nach obigen Momenten
ermässigen sollen. "
Mürchen den 9. Fe bruar 1.09.
War Joseph-
Freiberr von Montgelas.
Auf koniglichen allerhbchsten Befehl
der General= Sekretär
, Oaumüller.
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