Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

767 
werden koͤnnen, als Diaͤten, mit Einschlusse 
der Pferdegelder, taͤglich. . 6fl. — kr. 
2. den tandgerichts: Assessoren, wenn sie im 
obigen Sinne principaliter reisen, Diäten 
inclusive des Reitpferdes täglich § fl. — kr 
3. dem tandgerichts-Aktuar in jedem Falle, 
er mag mie dem tandrichter, oder einem 
dem tandrichter substituirten Assessor rei- 
sen, einschlüssig des Pferdgeldes täglich 
5 fl. — kr. 
4. dem Schreiber, als Aktuar des Landrich- 
ters oder des ihn vertretenden Landgerichts- 
Assessors, mit Einschlusse der Pferdegel- 
der .. . . - 2sl. o kr. 
5. dem Gerichtodlener Didten und Pferder 
gelder t4glich..... X fl. — kr. 
oder dem statt seiner abgeorduelen Knech- 
te . sl. 40 kr. 
i. In Pariei Sach en. 
a) inner der Amtsgrenze gebuͤhren 
1. dem tandrichter, mit Einschlusse der Pfer- 
degelder, taͤglich. . . . fl. — kr. 
2. den tandgerichts-Assessoren, wenn sie in 
obigem Sinne principaliter reisen, ein- 
* 4 * · O O 
schluͤssig der Pferdegeldet taͤglich 3 fl. 30kr. 
3. dem tandgerichts-Aktuar, er mag mit dem 
tandrichter oder dem den tandrichter vertre- 
tenden Assessor reisen, mit Einschlusse der 
Pferdegelder taͤglich . . 3fl. zokr. 
4. dem Schreiber, als Aktuar des Landrichters 
oder des demselben substituirten Landge- 
richts-Assessors, einschluͤssig der Pferde- 
gelder täglich. . 2 fl. — kr. 
5. dem Gerichtsdiener, oder dem von ihm ab- 
geordneten Knechte .. — si. 40kr. 
768 
b) ausser der Amtsgrenze gebuͤhren 
1. dem Landrichter inclusĩve der Pferdegelder 
taͤglich. .77fl. — kr. 
2. den Landgerichts-Assessoren im obigen Sin- 
ne, samt Pferdegeld 5fl. — kr. 
3. dem Landgerichts" Uktuar in“ taͤg- 
lich . F fl. — kr. 
4. dem Schreiber hnufxglesche Weise à fl. — krR 
¾ dem Gerichtsdiener, oder dem von ihm ab- 
geordneten Knechte . . . fl. — kr. 
1te Anmerkung. Ausserordentliche, 
mit dem angewiesenen Geschaͤftskreise ei- 
nes Landrichters nicht zusammenhaͤngen- 
de Geschäfte, auch inner dem Amtsbezirke, 
werden den Geschaften in Parteisachen 
gleich geachtet. 
ate Anmerkung. Der tandrichter 
und die tandgerichts= Assessoren können 
nie bei einer und derselben Kommission 
zugleich auftreten. 
B. Diäten und Reisegebühren des Rent- 
amts-Personals. 
I. In Amtsgeschäften 
a) inner der Amtegrenze: 
Das Rentamts-Personal kann schon nach 
der Natur seiner Geschäáfte-Bestimmung nur 
wenige Geschäfts-Reisen, eigentlich nur 
bei Zehent= Verstiftungen, oder in soferne 
die Getreiddienste, wegen lokaliräts-Verhäl##= 
nissen, ausser dem Amtesize percipirt werden 
müssen, oder wegen der Kontrolle bei dem 
Holzverkause, zu besorgen baben. In diesen 
oder ähnlichen wenigen Fällen werden eins- 
weil und bis auf nähere Bestimmung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.