Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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ding  Landgeriches  Monheim  erlediget  worden.
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Diese  Pfarrei  enthält  à  rJ0  Seelen,  und
die  Einkünfte  derselben  bestehen  in  dem  Er
trage  des  grossen  und  kleinen  Zehents,  in  dem
Genasse  mehrerer  Tagwerke  Widdum  =  Wiesen,
  dann  in  dem  Bejuge  der  Stollgebühren
und  so  weiter,  und  können  sicher  auf  25064
Gulden  45  Kreuzer  angenommen  werden.

Diejenigen.,  welche  sich  um  diese  Pfarrei
bewerben  wollen,  haben  sich  bei  unterzeichneter
  Stelle  unter  Beibringung  der  vorgeschriebenen
  Zeugnisse,  binnen  1#.#4  Tagen  gehörig
  zu  melden.

Eichstädt,  den  3.  Juni  r800.
Königliches  General-Kommissariat
des  Altmühl-Kreises.

Graf  von  Tassis.
von  Heckel.

 

(Die  Erledigung  des  Pfarr-Wlkariats  zu  Mettenhausen,
  Landgerichts  Landau,  betreffend.)
Im  Namen  Seiner  Masestät  des  Königs.
Die  Erledigung  des  Vikariats  zu  Mettenhausen,
  Landgerichts  Landau,  wird
zur  allgemeinrn  Kenntniß  gebracht.

Passau,  den  8.  Juni  1809.
Königliches  General-Kommissariat
des  Unter-Donanu-Kreises.
von  Stichaner.

Stlwel.

 

(Die  Erledigung  der  protestantischen  Pfarrei  Nähermemmingen,
  im  Landgerlchte  Rbrd--lingen,
  im  Oberdonau-Kreise,  betressend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Es  ist  am  a.  Juni  l.  J.  durch  den  Tod

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des  Pfarrers  Johann  Wilhelm  Daniel  Doppelmayr
  die  Pfarrei  Rähermemmingen,
  im  andgerichte  Nördlingen,  in  Erledio
gung  gekommen.

Das  Pfarrdorf  Nähermemmingen  liege
eine  halbe  Seunde  von  der  Stade  Näördlingen
entfernt,  und  hat  eine  Bevölkerung  von  391
Seelen.  Die  Einkünfte  bestehen  in  einem  Widdumgute,
  sann  der  freien  Pfarrwohnung  auf
133  fl.  zo  kr.  angeschlagen,  in  Zehenten  und
Gülten,  mit  316  fl.  Erträgniß,  dann  in  Kompetenz,
  wovon  die  Naturalien  106  fl.,  und
die  baaren  Gefälle  271  fl.,  somit  die  sämtlichen
  Pfarr-Einkünfte  810  fl.  30  kr.  betragen.

Die  vorschrifemässig  qualisizirten  Kompetemen
  evangelischer  Konfession  haben  sich  daher
  gebührend  bei  der  unterzeichneten  Seelle
zu  melden.

Ulin,  den  9.  Juni  1809.
Koͤnigliches  General-Kommissariat

des  Oberdonau--Kreises  als  protestantisches
  Generaldekanat.
Freiherr  von  Gravenreuth.
Wagner.

 

(Einen  Belrtrag  der  Stadt  Nürnberg  für  dle
durch  Brand  verunglückten  Einwohner  von
Stadt  am  Hof  betreffend.)

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
Da  die  Kreisstadt  Nörnberg  in  ihren

kreiwilltgen  Beiträgen  für  die  durch  Bran

verunglückten  Einwohner  von  Stadtamhof
und  dessen  Umgebungen  am  linken  Donau-Ufer,

  auf  die  edle  theilnehmende  Veranlassung

  des  königlichen  General,  Kommissarlats

des  Pegntz=  Kreises,  sich  voczüglichst  und