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ding Landgeriches Monheim erlediget worden.
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Diese Pfarrei enthält à rJ0 Seelen, und
die Einkünfte derselben bestehen in dem Er
trage des grossen und kleinen Zehents, in dem
Genasse mehrerer Tagwerke Widdum = Wiesen,
dann in dem Bejuge der Stollgebühren
und so weiter, und können sicher auf 25064
Gulden 45 Kreuzer angenommen werden.
Diejenigen., welche sich um diese Pfarrei
bewerben wollen, haben sich bei unterzeichneter
Stelle unter Beibringung der vorgeschriebenen
Zeugnisse, binnen 1#.#4 Tagen gehörig
zu melden.
Eichstädt, den 3. Juni r800.
Königliches General-Kommissariat
des Altmühl-Kreises.
Graf von Tassis.
von Heckel.
(Die Erledigung des Pfarr-Wlkariats zu Mettenhausen,
Landgerichts Landau, betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Die Erledigung des Vikariats zu Mettenhausen,
Landgerichts Landau, wird
zur allgemeinrn Kenntniß gebracht.
Passau, den 8. Juni 1809.
Königliches General-Kommissariat
des Unter-Donanu-Kreises.
von Stichaner.
Stlwel.
(Die Erledigung der protestantischen Pfarrei Nähermemmingen,
im Landgerlchte Rbrd--lingen,
im Oberdonau-Kreise, betressend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Es ist am a. Juni l. J. durch den Tod
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des Pfarrers Johann Wilhelm Daniel Doppelmayr
die Pfarrei Rähermemmingen,
im andgerichte Nördlingen, in Erledio
gung gekommen.
Das Pfarrdorf Nähermemmingen liege
eine halbe Seunde von der Stade Näördlingen
entfernt, und hat eine Bevölkerung von 391
Seelen. Die Einkünfte bestehen in einem Widdumgute,
sann der freien Pfarrwohnung auf
133 fl. zo kr. angeschlagen, in Zehenten und
Gülten, mit 316 fl. Erträgniß, dann in Kompetenz,
wovon die Naturalien 106 fl., und
die baaren Gefälle 271 fl., somit die sämtlichen
Pfarr-Einkünfte 810 fl. 30 kr. betragen.
Die vorschrifemässig qualisizirten Kompetemen
evangelischer Konfession haben sich daher
gebührend bei der unterzeichneten Seelle
zu melden.
Ulin, den 9. Juni 1809.
Koͤnigliches General-Kommissariat
des Oberdonau--Kreises als protestantisches
Generaldekanat.
Freiherr von Gravenreuth.
Wagner.
(Einen Belrtrag der Stadt Nürnberg für dle
durch Brand verunglückten Einwohner von
Stadt am Hof betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da die Kreisstadt Nörnberg in ihren
kreiwilltgen Beiträgen für die durch Bran
verunglückten Einwohner von Stadtamhof
und dessen Umgebungen am linken Donau-Ufer,
auf die edle theilnehmende Veranlassung
des königlichen General, Kommissarlats
des Pegntz= Kreises, sich voczüglichst und