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am 8. 1. M. Uns allerunterthaͤnigst vorge-
legtem Berichte die angenehme Ueberzeugung
erhalten, daß auch die Bürger-Militär zu
HPfaffenhofen, Geisenfeld, Hohen-
wart und Wolnzach sech durch ihren
rühmlichen Diensteseifer ausgezeichnet haben.
Das genannte General-Kreis= Kommissa-
riat erhiele daher den Auftrag, dirsen Korps
Unsere allerhöchste Zufriedeuheit hierüber z
#Köffnen.
München den r8. Juni 1809.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
Baumüller.
(Den Schüzen Georg Voreiser und Haupt-
mann Hertel betreffend.).
Wir Maximitian Joseph,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Baiern.
Wir haben aus einem Berichte des Po-
lizei-Direktors Freiherrn von Andrtan,
als Kommandirenden des Freiwilligen-Bör-
zer-Korps von Augsburg, mit Wohlgefal-
len entnommen, daß ber Schüze Georg
Voreiser, aus Lechhaufen, bei dem
am 4. I. M. unweit Füssen vorgefallenen
Treffen mit den Insurgenten, einen schwer ver-
wundeten, und auf dem Schlachtfelde zurück
gelassenen königlich Würtembergischen Sol-
daten, mitten unter dem heftigsten Feuer, mit
eben so vieler Geistes-Gegenwart, als edlem
Mitleids-Gefühle, gesch#ze und vom Schlacht-
selde weg bis nach Füssen getragen habe.
Zur Belohnung dieser muthvollen und
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menschenfreundlichen Handlung weilen Wir
demselben die goldene Civil-Berdienst-
Medaille verleihen, welche von Unserm Ge-
neral: Kommissartate des Isar-Kreises zu er-
holen, nud dem Georg Voreiser durch den
eben genannten Polizei-Direkter von Augs=
burg auf geeignete Weise zu behdndigen ist.
Dem Haumtmanm Herrel, von demsel-
ben Freiwilligen-Korps, welcher sich seit deß
sen Formation, besonders bet dem gefähr-
lichen Vorpostendienste, nach dem Zeugnisse
der Kommandirenden, durch kluge und un-
erschrockene Anführung der seiner Leitung
anvertrauten Mannschaft ruͤhmlich ausge-
zeichnet hat, ist zugleich Unsere besondere
Zufriedenheit zu erkennen zu geben.
München den 22. Juni 1809.
Max Joseph.
Freiherr von Monrgelas.
Auf kdniglichen allerbechsten Befehl
der General-Sekretär
Baumüller.
(Ein privilegium impressorium für die Obermc=
dizinal-Räthe Haberl und Jakob'#betreffend.)
Ministerium des Innern=
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestär der König haben mittelst
Reseripts vom heurigen Tage, auf allerun-
terthänigstes Ansuchen der beiden Ober-Me-
dizinal-Räáthe Haberl und Igkobt, den-
selben zur Herausgabe von Jahrbüchern des
Sanitätswesen für das Königreich Baiern
ein priviletzium impressorium im gewöhnli-
chen Stile; jedoch nur für ihre Personen
und bis auf Widerruf mit der Weisung
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