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die Last, welche die Beischaffung einer sol-
chen Summe in dem gegebenen Termine ver-
ursachet, nach Thunlichkeit zu erleichtern
wünschen, so wollen Wir hievon zum vor-
aus einen Theil auf Unser Staats, Acrar
übernehmen, und da dieses, nach den vor-
liegenden Uebersichten für die zur Dotation
der Kriegs= Konkurrenz-Kassen geleisteten
baaren Vorschüsse, und für abgegebene Na-
turalien eine Summe von 1.144,0771 fl. zu
sodern, und nebenher zu den früher ausge-
schriebenen allgemeinen Umlagen nach dem
Verhälinisse des Steuer: Kapitals seiner
Realitäten und Dominikalien betrachtliche
Summen konkurrirt hac, wogegen die Kon-
kurrenz-Kassen an dasselbe lediglich für die
an Unsere eigene Truppen abgegebenen Na-
turalien eine Summe von höchstens 300, 000
fl. zu sodern haben; so wollen Wir, daß gegen
Aushebung dieser Foderung das ganze Aera-
rial: Guthaben, wie solches von Unsern
Generak-Kreis= Kommissariaten in ihren
Berechnungen aufgeführt ist, nemlich mit der
obenbemerkten Summe von r,144,071 fl.
oder nach Abzug der von demselben schulden-
den Joo, ooo fl. mit 847,671 fl. alo Bei-
trag zur Kriegsschulden= Tilgung betrachter,
sohin von dessen Ersaz völliger Umgang ge-
nommen, und die noch zu berichtigende
Kriegsschuld auf die mindere Summe von
5,612,085 fl. I kr. herabgesezt werden
solle.
VI. Da von dieser Summe noch im Lau-
se des gegenwaͤrtigen Jahres wenigstens
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650, ooo fl., und in den nachstfolzenden 4
Jahren jährlich circa 1,240, doo fl. berichti:
get werden mussen, so verordnen Wir, daß
für alle fünf Jahre, während welchen die
Peräquation vollzogen werden soll, folglich
noch mit dem gegenwärtigen Jahre anfan-
gend jährlich eine ausserordenrliche Kriegs-
Umlage, nach dem Maaßstabe des Fami-
lien= Schuzgeldes, welche dessen einfachen
Betrag erreicht, und nebenher von dem
sämtlichen steuerbaren Vermögen jährlich
Jt Prozent, jedoch nur für die nächsten
4 Jahre erhoben, und von den Rentäm=
tern unmittelbar in die Kriegskosten: Per-
dquations" Kassen abgeliefert werden sollen.
Nach dieser Unserer allerhöchsten Ver-
ordnung, welche Wir durch das allgemeine
Regierungsblatt bekanne machen lassen, ha-
ben sich Unsere General-Kommissariare und
Finanz-Direktionen des Isar-, Regen:,
Umerdonau-, Main-, Rezat:, Oberdonau-
und Iller:Kreises, dann Unser Lokal-
Kommissariat der Stade Augsburg, wel-
chem die Perdquations-Geschäfte des ehe-
maligen Lech-Kreises übertragen sind, zu
achten.
München den 13. April 1811.
Max Josepyh-
Graf von Montgelacs.
Auf könlglichen allerhöchsten Befehl
der General, Sekreikh
Baumuller,
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