Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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doch zugleich die Bemerkung gemacht, daß 
einige Individuen verabsaͤumen, die ihnen 
vorgeschriebenen Dienstes Instruktionen zu be- 
folgen und zweckmässig arbeiten zu lassen, so 
wie die Büreau-Geschäste mit Ordnung zu 
behandeln. 
Das Ministerium stehe sich daher veran- 
laßt, gedachte Baubeamten hiermit ösfentlich, 
jedoch nur im Allgemeinen, zur ordnungsmäs- 
sigen Thätigkeit anzuweisen, und hegt die 
Hoffnung, daß es nicht werde gezwungen 
werden, die Namen jener strafbaren Subjekte 
in dem Regierungsblatte, mit der Anzeige ih- 
res dienstwidrigen Verfahrens, bekannt zu 
machen. 
München den ar. April rg8# 
Königliches Ministerium des 
Innern. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Weimersheim 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch das Ableben des Dekans und 
farrers Schnizlein ist die Pfarrei Wei- 
mersheim im Dekanate Weissenburg erle- 
diget worden. 
Sie zählt in einem Umkreise von 3 Stun- 
den 5#7 Seelen. 
Ihr Ertrag, der größten Theils in Zehen- 
ten und andern Dominikal= und Rustikal= 
Renten bestehr, ist auf 1760 fl. 342 kr. be- 
rechnet. 
Die Bewerber haben sich bei den trefsen- 
  
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den Behörden nach den bestehenden Verocd= 
nungen zu melden. 
Regensburg den 14. April 1811. 
Koͤnigliches General-Kommissariat 
des Regen-Kreises, als protestan- 
tisches General-Dekanat des Ober- 
Donau= Kreises. 
Graf zu Lodron. 
Resch. 
(Die Rechnung über den Brand-Assekuranz-Be- 
stand im Mainkreise pro 187# betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Aus dem nachstehenden General-Konspek# 
ergiebt sich der Brand-AssekuranzKasse-Be- 
stand im Main Kreise für das abgewichene 
Kalender-Jahr 1810, so wie der zugleich an- 
gefügte Ausschlag zeigt, daß die Gesellschafts, 
Glieder den Beitrag zu Vergürung der im 
ndmlichen Jahre entstandenen Brandschäden 
mit zwei Kreuzer rheinisch von Einhundert 
Gulden nämkicher Währung der Einlage zu 
leisten haben. 
Die königlichen Stade: Polizei-Kommissa- 
riate, Land= und Patrimonial-:Gerichte des 
Main-Kreises, auch sonst Betheiligte werden 
hiemit angewiesen, die Zahlung dieser Bei- 
träge in der geeigneten Art mir Eifer zu be- 
wirken, und solche binnen 4 Wochen unfehl- 
bar zur Rendantur der Eingangs gedachten 
Kasse in Bamberg einzusenden. 
Batreuth den 234. Februar 1817. 
Königliches General-Kommissariat 
des Main-Kreises. 
Graf von Thürheim. 
Grünwalk. 
 
	        
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