Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Gesetz-Sammlung
für  die
Königlichen  Preußischen  Staaten.

6.  —

 

(Nr.  6972.)  Allerhöchster  Erlaß  vom  30.  Dezember  1867.,  betreffend  die  Verleihung  der  fiskalischen
  Vorrechte  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung  einer  Gemeinde-Chaussee
  von  Drove  an  der  Düren.  Nideggen=  Gemünder  Bezirksstraße
über  Thum  nach  Berg,  im  Kreise  Düren  des:  egierungöbezirks  Aachen.

N  Ich  durch  Meinen  Erlaß  vom  heutigen  Tage  den  Bau  einer  Gemeinde-Chaussee
  von  Drove  an  der  Düren-Nideggen-Gemünder  Bezirksstraße  über  Thum
nach  Berg,  im  Kreise  Düren  des  Regierungsbezirks  Aachen,  genehmigt  habe,
verleihe  Ich  hierdurch  den  Gemeinden  Drove,  Thum  und  Berg,  einer  jeden  hinsichtlich
  der  von  ihr  zu  bauenden  Strecke,  das  Expropriationsrecht  für  die  zu  dieser
Chaussee  erforderlichen  Grundstücke,  imgleichen  das  Recht  zur  Entnahme  der
Chausseebau  und  Unterhaltungs-Materialien,  nach  Maaßgabe  der  für  die  Staats-Chausseen
  bestehenden  Vorschriften,  in  Bezug  auf  diese  Straße.  Zugleich  will  Ich
den  genannten  Gemeinden  gegen  Uebernahme  der  künftigen  chausseemäßigen  Unterhaltung
  der  Straße  das  Recht  zur  Erhebung  des  Chausseegeldes  nach  den  Bestimmungen
  des  für  die  Staats-Chausseen  jedesmal  geltenden  Chausecgeld.  arifs,
einschließlich  der  in  demselben  enthaltenen  Bestimmungen  über  die  Befreiungen,
sowie  der  sonstigen  die  Erhebung  betreffenden  zusätzlichen  Vorschriften,  wie  diese
Bestimmungen  auf  den  Pusresinin  von  Ihnen  angewandt  werden,  hierdurch
verleihen.  Auch  sollen  die  dem  Chausseegeld-Tarife  vom  29.  Februar  1840.  anehängten
  Bestimmungen  wegen  der  Chausseepolizei.  Vergehen  auf  die  gedachte
traße  zur  Anwendung  kommen.

Der  gegenwärtige  Erlaß  ist  durch  die  Gesetz  Sammlung  zur  öffentlichen
Kenntniß  zu  bringen.

Berlin,  den  30.  Dezember  1867.

Wilhelm.
Frh.  v.  d.  Heydt.  Gr.  v.  Itzenplitz.

An  den  Finanzminister  und  den  Minister  für  Handel,
Gewerbe  und  öffentliche  Arbeiten.

 

Jehrgang  1868.  (Nr.  6972—6973,  9  (Nr.  6973.)
Ausgegeben  zu  Berlin  den  5.  Februar  1868.