Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Die Advokaten bleiben verbunden, den 
Dienst eines Auditors bei dem Bürger-Mi 
lit4r yu übernehmen; die aus denselben da- 
für ausgewählten Individuen sind von ei- 
nem Reluizions-Beitrage befreit. 
Die Befreiung kommt ebenfalls denje- 
nigen Individuen zu statten, die wegen koͤr- 
perlicher Untauglichkeit nicht im Stande 
sind, personlich zu dienen; doch sind diese, 
so wie die Wittwen und andere weibliche 
Individuen, welche besteuerte Gründe best- 
zen, oder besteuerte Gewerbe ausüben, wie 
die obengenannten verpflichtet, einen Bei- 
trag an Geld zur Buͤrger- Militaͤr-Kasse 
zu entrichten. 
Die Vergütungs-Summe hat der Ge- 
neral: Kommissär benehmlich mit der Stadt- 
Kommandantschaft für jede Dienstes: Ga#- 
tung jährlich festzusezen. 
Formazion. 
C. 52. Die Formazion des Bürger- 
Militärs in einer Gemeinde ergiebt sich aus 
der aufgestellten Muster-Rolle, indem der 
Sr.and der zu dleser Anstalt waffenpflichti- 
gen Mannschaft auszeigt, ob eine Sekzion, 
ein Zug, eine, zwei, oder drei Kompagnien, 
ein Bataillon, ein Regiment von zwet, 
drei oder mehr Bataillons gebildet werden 
kann. « 
DieWassensGattungendesBürger- 
Militaͤrs bestehen aus Infanterie, naͤmlich 
Grenadiere, Fusiliere, und Schuͤzen, aus 
Kavallerie und Artillerie mit der zu leztern 
gehörigen Fuhrwesens-Abtheilung. 
  
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Eine Grenadier-Kompagnie kann nur 
da errichtet werden, wo ausser ihr noch drei 
Fustlier-Kompagnien aulgestellt werden kön- 
nen, folglich wo ein ganzes Baraillon sch 
bilden läße. Zu Grenadiers werden die 
größten, indem ein Grenadier wenigste##s 
5 Fuß 11 Zoll baierischen Maaßes haben 
soll, und zugleich gut gewachsene Leute aus- 
gehoben. 
Eine Schüzen-Kompagnie kann sich nur 
dann bilden, wann ausser ihr noch ein Ba- 
taillon oder wenigstens zwei Fusilier:= Kom- 
pagnien, deren jede, mit Ausschluß der 
Ober-, Unteroffiziere und Spielleute, zum 
mindesten 80 Köpfe zählt, bestehen können. 
Zwei Schüzen-Kempagnien können nur 
da zu errichten gestattet werden, wo ein aus 
drei Bataillons bestehendes Infamerie-Re- 
giment, dessen Kompagnien ausser der Prime 
Plana wenigstens 80 Käöpfe stark find, 
aufgestellt werden kann. Zwei solche Kom- 
pagnien führen den Namen — Schizen- 
Korps — der dleere Kapitän ist der jedes- 
malige Kommandant desselben. Zu den 
Schüzen sind vorzüglich jene auszuwählen, 
welche zu dieser Waffengattung nach ihren 
persönlichen Eigenschaften sich schicken, und 
das Scharfschießen, worin sie sich sleißig 
zu üben haben, verstehen. 
Besonders ist zu beobachten, daß den 
Schüzen nicht zu viele durch Bildung und 
Vermögen ausgezeichnete Bürger zugetheile 
werden, damit die übrige Infanterie, und 
andere Waffengattungen nicht aus Mangel 
tauglicher Subjekte in der Auswahl gucer
	        
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