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Die Advokaten bleiben verbunden, den
Dienst eines Auditors bei dem Bürger-Mi
lit4r yu übernehmen; die aus denselben da-
für ausgewählten Individuen sind von ei-
nem Reluizions-Beitrage befreit.
Die Befreiung kommt ebenfalls denje-
nigen Individuen zu statten, die wegen koͤr-
perlicher Untauglichkeit nicht im Stande
sind, personlich zu dienen; doch sind diese,
so wie die Wittwen und andere weibliche
Individuen, welche besteuerte Gründe best-
zen, oder besteuerte Gewerbe ausüben, wie
die obengenannten verpflichtet, einen Bei-
trag an Geld zur Buͤrger- Militaͤr-Kasse
zu entrichten.
Die Vergütungs-Summe hat der Ge-
neral: Kommissär benehmlich mit der Stadt-
Kommandantschaft für jede Dienstes: Ga#-
tung jährlich festzusezen.
Formazion.
C. 52. Die Formazion des Bürger-
Militärs in einer Gemeinde ergiebt sich aus
der aufgestellten Muster-Rolle, indem der
Sr.and der zu dleser Anstalt waffenpflichti-
gen Mannschaft auszeigt, ob eine Sekzion,
ein Zug, eine, zwei, oder drei Kompagnien,
ein Bataillon, ein Regiment von zwet,
drei oder mehr Bataillons gebildet werden
kann. «
DieWassensGattungendesBürger-
Militaͤrs bestehen aus Infanterie, naͤmlich
Grenadiere, Fusiliere, und Schuͤzen, aus
Kavallerie und Artillerie mit der zu leztern
gehörigen Fuhrwesens-Abtheilung.
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Eine Grenadier-Kompagnie kann nur
da errichtet werden, wo ausser ihr noch drei
Fustlier-Kompagnien aulgestellt werden kön-
nen, folglich wo ein ganzes Baraillon sch
bilden läße. Zu Grenadiers werden die
größten, indem ein Grenadier wenigste##s
5 Fuß 11 Zoll baierischen Maaßes haben
soll, und zugleich gut gewachsene Leute aus-
gehoben.
Eine Schüzen-Kompagnie kann sich nur
dann bilden, wann ausser ihr noch ein Ba-
taillon oder wenigstens zwei Fusilier:= Kom-
pagnien, deren jede, mit Ausschluß der
Ober-, Unteroffiziere und Spielleute, zum
mindesten 80 Köpfe zählt, bestehen können.
Zwei Schüzen-Kempagnien können nur
da zu errichten gestattet werden, wo ein aus
drei Bataillons bestehendes Infamerie-Re-
giment, dessen Kompagnien ausser der Prime
Plana wenigstens 80 Käöpfe stark find,
aufgestellt werden kann. Zwei solche Kom-
pagnien führen den Namen — Schizen-
Korps — der dleere Kapitän ist der jedes-
malige Kommandant desselben. Zu den
Schüzen sind vorzüglich jene auszuwählen,
welche zu dieser Waffengattung nach ihren
persönlichen Eigenschaften sich schicken, und
das Scharfschießen, worin sie sich sleißig
zu üben haben, verstehen.
Besonders ist zu beobachten, daß den
Schüzen nicht zu viele durch Bildung und
Vermögen ausgezeichnete Bürger zugetheile
werden, damit die übrige Infanterie, und
andere Waffengattungen nicht aus Mangel
tauglicher Subjekte in der Auswahl gucer