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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblat t.
XvIl. Stück. München, Samstag den 25. Mai 1816.
Bekanntmachungen.
(Die den Begnadigungs= und Strafmilderungs=
Gesuchen beizulegenden vollständigen Abschrif-
hten der rechtskräftigen Straf Erkenntnisse be-
treffend.)
Ministerium der Justiz.
Auf BefehlSeiner Majestaͤt des Koͤnigs.
D. in neuern Zeiten öfters Bittschriften
#sm Begnadigung und Strafmilderung ohne
vorschristsmäßige Beilegung der vollständi-
zen Abschriften der rechtskräftigen Straf-
Erkenntnisse übergeben werden, so wird in
Gemäßheit der früheren Weisungen vom
#. Mai 1871 und §. December 1875 hie-
mit wiederholt vorgeschrieben, daß jederzeit
solchen Anlangen eine Abschrift der rechts-
kräftigen Straf Erkenmnisse, jedoch nur ein-
sach, beigelegt seyn muß, widrigenfalls die
einkommenden Vorstellungen ohne Erfolg und
Entschließung gelassen werden.
München den 19. Mai 1816.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
der General Sekretär.
von Nemmer.
Sizung des geheimen Raths.
In der königlichen geheimen Raths Si-
zung vom g. Mai k. J. wurden nachbe-
nannte Rekurs Gegenstände entschieden:
1) Der Rekurs des Felir Mandl zu
Fürholz, Landgerichts Wolfstein im Un-
ter Donaukreise, im Betreff dessen Bier-
schenks Gerechrigkeit.
2) Der Rekurs über die bei der Vermögens-
theilung der Ehegattin des Landes Di-
rections Directors Klinger in Würz=
burg angerechneten Diäten.
3) Der Rekurs der Leerhäusler zu Gerol-
fing, Landgerichts Ingelstadt, gegen die
Ochsenbauern daselbst, wegen Kriegs-
scharwerk.
4) Der Rekurs der hiesigen Gürtlermei=
ster, gegen den Gelbgießer biebhert
wegen Gewerbs Beeinträch
5) Der Rekurs der Soöldner zu DOuiendoif,
Landgerichts Wertingen, gegen die Bau-
ern daselbst, wegen Gemzindegründe=
Vertheilung.
6) Der Rekurs der Hofsbesizer zu Enzlar,
Johann Fink und Konforten, gegen die
Gemeinde Einersheim und Konsorten,
wegen Kultur öder Pläze.
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