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(Die Anstellung von Praktikanten bei Kronfis-
kalaten betreffend.)
Ministerium der Justiz.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestät haben beschlos-
sen, daß auch bei den Kronfiskalaten für die
Zukunft Recheskandidaten als Praktikanten
angenommen werden sollen.
Dieser allerhöchste Beschluß wird unter
der Erkldrung bekannt gemacht, daß jene
Individuen, welche die einjährige Praris
bei einem Landgerichte und die Konkurs Prü-
fung bestanden haben, dann aber bei einem
Kronftiskalate als Praktikanten arbeiten wer-
den, auf Anstellung bei rein gerichtlich n
Behörden gleichen Ansoruch mit den Acceßi-
sten bei den Staotgerichten haben sollen.
München den 75. März 1816.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
der General Sekretr-
von Nemmer.
(Die Verwaltung des Vermdgens der Univer-
sität und des Georgianischen Priesterhauses
zu Landshut betreffend.)
Seine königliche Majestät haben unterm
20. December v. J. allergnädigst zu be-
schließen geruht, daß die Verwaltung des
Vermögens der Universitüt und des Geor-
gianischen Priesterhauses zu Landehut den
Gliedern dieser Austalt zurückgegeben wer-
den, und daß zu diesem Ende am Size der
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Universitaͤt ein eigener Verwaltungs Ausschuß
aus dem zeitlichen Rektor, vier Professoren,
und dem Direktor des Georgianischen Prie-
sterhauses bestehen soll. — Die in dieser Be-
ziehung an den koͤniglichen akademischen Se-
nat zu Landshut ergangene allerhoͤchste Ent-
schließung wird nachfolgend mit dem Bei-
sügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
daß die erstmalige Wahl der Mitglieder die-
ses Verwaltungs Ausschußes, welche auf die
Professoren Hofrath Doktor von Krüll,
geistlichen Rath Doktor Magold, Landes-
direktions Rath Doktor von Hellersberg,
und geistlichen Rath Doktor Döétzel ge-
fallen ist, bereits unterm 20. Januar l. J.
die Bestärigung Seiner königlichen Majestär
erhalten habe.
München den 0. März 1816.
Wir Marimilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Batern.
Von der Absiche geleitet, in der Verwaltung
des Vermögens der Untversität und des Geor-
gianischen Priesterhaufes zu Handshut eine
noch mehr gedeihliche Vereinfachung herbeizu-
führen, haben Wir beschlossen und beschließen
wie folgt.
I.
Die Verwaltung des Vermoͤgens der
Universitaͤt und des Georgianischen Priester-
hauses zu Landshut wird den Gliedern dieser
Anstalten zuruͤckgegeben, und zu diesem Ende
am Sitze der Universität ein Verwaltungs-
Ausschuß gebildet, welcher aus dem zeit-
lichen Rektor und vier Professoren der Uni-
(o’)