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Dieser Vertrag tritt, soweit vorstehend nicht besondere Vereinbarungen getroffen
sind, mit dem geschüch festzusetzenden Termine für die Abänderung der
Grenzen des Stadt- und Landkreises Königsberg in Kraft.
Er tritt außer Kraft, wenn die Eingemeindung nicht bis zum 1. April
1905 erfolgt ist.
E 14.
Durch diesen Vertrag wird der Eingemeindungsvertrag vom 7./19. Februar
1900 aufgehoben.
Vollzogen zufolge Beschlusses der Gemeindevertretung vom 28. Dezember
1903.
Mittelhufen, den 25. Februar 1904.
Der Gemeindevorstand.
Giegel.) Jul. Lokau, Gemeindevorsteher.
W. Schalkau, Gemeindeschöffe. Herm. Krantz, Gemeindeschöffe.
Genehmigt durch den Beschluß der Stadtverordnetenversammlung vom
26. April 1904 Nr. 403.
Königsberg, den 3. Mai 1904.
Magistrat Königlicher Haupt- und Residenzstadt.
Giegel.) Körte. Kunckel.
Anlage XII.
Dertrag,
betreffend
die Vereinigung eines Teiles der Gemeinde Vorderhufen mit der
Stadtgemeinde Königsberg i. Pr.
Zwischen der Stadtgemeinde Königsberg, vertreten durch ihren Magistrat, und
der Gemeinde Vorderhufen, vertreten durch den Gemeindevorstand, wird unter
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu Königsberg nach erfolgter Zustimmung
der Gemeindevertretung Vorderhufen nachstehender Vertrag abgeschlossen:
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