Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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berg 1815), taͤglich zweimal, von 8—0 
und 11 — 12 Uhr. 
5) Teutsches Privatrecht, mit vollständigem 
Vortrage des Wechsel-, Handels-, Kameral= 
und Polizeirechts. 
Professor von Krüll, nach eignem Lehr- 
buche, täglich von 8— 0 Uhr. 
Teutsches Privatrecht, mit Einschluß des Wech- 
sel-, Handels-, Kameral- und Polizeirechts. 
Professor Mittermaier, nach seinem 
Bersuche einer wissenschaftlichen Behand- 
lung des teutschen Privatrechts (kandshut 
1815), täglich von 5 — 6 Uhr. 
4) Baierisches Staatsrecht. 
Professor von Hellersberg, nach dem 
Handbuche der Staatsverfassung und Staats- 
verwaltung des Königreichs, täglich von 
2 — 3 Uhr. 
5) Baierisches Privatrecht, verbunden mit der 
Erläuterung der neuesten hierauf sich bezie- 
henden Verordnungen. 
Professor von Krüll, nach dem Cock. 
civ. Max. und eignem Handbuche, in noch 
zu bestimmenden Stunden. 
6) Lehenrecht mit stäter Hinsicht auf das königl. 
baier. Lehenedikt und andere Geseze. 
Professor von Mosham, nach eignem 
Lehrbuche, Landshur 1814, in noch zu be- 
stimmenden Stunden. 
7) Kirchenrecht der Katholiken und Prote- 
stanten. 
Professor Andres, nach Michl, täg- 
lich von 4— Uhr. 
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6) Kriminalpracticum (Anleitung zu allen Ar- 
ten kriminalistisch praktischer Arbeiten, Uebun- 
gen in Defensionen und Relationen). 
Drofessor Mittermater, nach seiner 
Anleitung zur Vertheidigungskunst im Kri- 
minal#rozeß, wöchentlich fünfmal, priva- 
tissime, von 0— 0 Uhr. # 
0) Civilpraktikum, mit Erläuterung der neue- 
sten, den Geschäftsgang betreffenden organischen 
Edikte. 
Professor von Krüll, nach eignem Pla- 
ne, wöchentlich dreimal, von 2 — 3 Uhr. 
10) Neferir= und Dekretirkunst in Civilsachen, 
mit Ausarbeitungen. 
Professor Mittermaier, dreimal wös 
chentlich, von 11 — 12 Uhr. 
11) Ein Eraminatorium über das Ciovilrecht, 
verbunden mit Ausarbeitung verschiedener Rechts- 
fälle. 
Professor von Krüll, in noch zu bestim- 
menden Stunden. 
C. Staatswirthschaftliche Wissen- 
schaften. 
1) Enepyklopädie der sämtlichen Staats= und 
Kameralwissenschaften. 
Professor Holzinger, nach Schmalz, 
in den ersten Wochen des Semesters, von 
lo — 11 Uhr. 
Kameralistische Encyklopädie oder Encyklopädie 
sämtlicher staatswirthschaftlicher Wissenschaften. 
Professor Medikus, als allgemeine 
Einleitung vor dem Anfange der landwirth' 
schaftlichen Vorlesungen. 
(13“)
	        
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