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aus einem Kreisforstrathe,
v einem Fiskalrathe;
Wo das Appellationsgeriche nicht im
Size der Regierung sich befindet, hat
der Fiskalats Adjunkt am Size des
erstern seinen Wohnsiz zu nehmen.
Wegen Besorgung der Landstraßen=
und Wasserbau Gegenstände wird noch be-
sondere Verfügung erfolgen.
. 4.
Zur Führung der Tagebücher und Pro-
tokolle, zur Expedition, und zum Konzipi-
ren werden bei
der Kamer des Innern
zwei Sekretäre, wovon der eine die Erpe-
dition und Taration besorgt, und
drei Konzipisten.
Bei der Kamer der Finanzen
zwei Sekretre, und
ein Expeditor, welcher zugleich das Tar-
wesen besorgt,
aufgestellt.
Der im Dienste älteste von den Sekre-
tären beider Kamern besorge zugleich die
Reparcition und Inspektion der vereinigten
Kanzlel.
. 5.
Das Rechnungs Kommissariat wird
bei der Kamer des Innern
aus einem Ober Rechnunge Kommissär,
v, zwei Rechnungs Kommissären,
drei Rechnungs Gehilfen;
236
bei der Kamer der Finanzen
aus sechs Rechnungs Kommissaͤren,
„ sechs Rechnungs Gehilfen, wobei einer
der Räthe oder Aslessoren die Aufsiche
und Leitung führt,
zusammengesezt.
1*
Die Registratur besorgen
für jede Kamer
zwei Registratoren
und
ein Registratur Gehilfe;
Die Registraturen beider Kamern blei-
ben in einem Lokale vereiniget, aber in den
Akten getrennt.
Der im Dienste älteste Registrator je-
der Kamer ist zugleich Ober Registrator.
S. 7.
Die Kanzlei ist für beide Kamern ge-
meinschaftlich und besteht aus sechs Kanze-
listen,
die Dienerschaft aber
aus einem Kanzlei Diener, und aus drei
bis vier Kanzlei Boten bei jeder Kamer.
Zur nöthigen Aushilse in der Kanzlei,
in soferne die statusmäßig bestimmten Kanze-
listen nicht hinreichen, wird für jeden Kreis,
nach Verschiedenheit derselben, ein Aver-
sum von Zooo fl. bis 2500 fl. bestimmr.
Außerdem besteht
S. 8.
in ssedem Kreise der Kamer der! Finanzen
untergeordnet: