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Titel II.
Militäárische Angelegenheiten.
G. 6.
Die Militär Konskription, und die Ent-
scheidung desfallsiger Reklamationen. Be-
sorgung der Marsch- Vorspanns= und
heiten; die Ein-
leitung zur Vertheilung und Auzgleichung
der Kriegslasten, benehmlich mit der Ka-
mer der Finanzen; die Entscheidung der
Beschwerden über die Repartition der La-
sten und der Eneschädigungs Foderungen.
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Einquartier ungs=
- Z.7.
PolizeilicheOberAufsichtaufdiebeur-
laubten Soldaten nach den bisher bestehen-
den allerhoͤchsten Verordnungen — und deren
Einberufung auf Verlangen der Militaͤrbe—
hörden. Verfügungen zur Abhaltung in-
ländischer, und Aufsicht gegen fremde De-
serteurs. Aussicht gegen das Auswandern
und Uebertreten der Unterthanen in aus-
wärtige Kriegodienste.
S. 8.
Sorge für die Vollziehung der über das
Salpeterwesen und die Puloer Fabrikation
bestehenden Verordnungen; Entscheidungen
über Salpeter Defraudationen; Beförderung
der künstlichen Salperer Erzeugung; Ent-
scheidung der Streitigkeiten der Gemeinden
und Bezirke in Ansehung der Anlagen von
Salpeter Pflanzungen.
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à r 9.
Leitung der Landwehr im Kreise, benehm-
lich mit den besonders aufgestellten Kreis-
Kommando's.
Titel III.
Religion und Kuletus.
. 10.
Aufrechthaltung der Religions Edikte und
der Verordnungen über die öffentlichen und
bürgerlichen Verháltnisse der religiösen Ge-
meinden und Körperschaften. Handhabung
der gesezlichen Grenzen zwischen weltlicher
und geistlicher Gewalt; Bewahrung und
Vertretung der landesherrlichen Rechte und
Interessen in Bezug auf die Kicchen aller
Konfessionen, und deren Anstalten und Gü-
ter. Aufsscht auf die Beobachtung der Ver-
ordnungen über die geistliche Gerichtsbar-
keit und der Amortisations Geseze.
g. 11.
Sorge fuͤr die Reinheit und den unge-
stoͤrten Gang des Kultus; und uͤberhaupt
Handhabung der gesamten Religions= und
Kirchen Polizei in allen Beziehungen, und
besonders in Rücksicht auf alle dußeren
Handlungen der Kirchen Gemeinden und
ihrer Angehörigen.
V. 12.
Anordnung und Leitung der Prüfungs=
Konkurse zur Erlangung geistlicher Stel-
len; Besezung der nicht stabilen geistlichen,
und der subalternen weltlichen Kirchen-
dienste. Einsezung der Kirchendiener in