Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Titel II. 
Militäárische Angelegenheiten. 
G. 6. 
Die Militär Konskription, und die Ent- 
scheidung desfallsiger Reklamationen. Be- 
sorgung der Marsch- Vorspanns= und 
heiten; die Ein- 
leitung zur Vertheilung und Auzgleichung 
der Kriegslasten, benehmlich mit der Ka- 
mer der Finanzen; die Entscheidung der 
Beschwerden über die Repartition der La- 
sten und der Eneschädigungs Foderungen. 
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Einquartier ungs= 
- Z.7. 
PolizeilicheOberAufsichtaufdiebeur- 
laubten Soldaten nach den bisher bestehen- 
den allerhoͤchsten Verordnungen — und deren 
Einberufung auf Verlangen der Militaͤrbe— 
hörden. Verfügungen zur Abhaltung in- 
ländischer, und Aufsicht gegen fremde De- 
serteurs. Aussicht gegen das Auswandern 
und Uebertreten der Unterthanen in aus- 
wärtige Kriegodienste. 
S. 8. 
Sorge für die Vollziehung der über das 
Salpeterwesen und die Puloer Fabrikation 
bestehenden Verordnungen; Entscheidungen 
über Salpeter Defraudationen; Beförderung 
der künstlichen Salperer Erzeugung; Ent- 
scheidung der Streitigkeiten der Gemeinden 
und Bezirke in Ansehung der Anlagen von 
Salpeter Pflanzungen. 
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à r 9. 
Leitung der Landwehr im Kreise, benehm- 
lich mit den besonders aufgestellten Kreis- 
Kommando's. 
Titel III. 
Religion und Kuletus. 
. 10. 
Aufrechthaltung der Religions Edikte und 
der Verordnungen über die öffentlichen und 
bürgerlichen Verháltnisse der religiösen Ge- 
meinden und Körperschaften. Handhabung 
der gesezlichen Grenzen zwischen weltlicher 
und geistlicher Gewalt; Bewahrung und 
Vertretung der landesherrlichen Rechte und 
Interessen in Bezug auf die Kicchen aller 
Konfessionen, und deren Anstalten und Gü- 
ter. Aufsscht auf die Beobachtung der Ver- 
ordnungen über die geistliche Gerichtsbar- 
keit und der Amortisations Geseze. 
g. 11. 
Sorge fuͤr die Reinheit und den unge- 
stoͤrten Gang des Kultus; und uͤberhaupt 
Handhabung der gesamten Religions= und 
Kirchen Polizei in allen Beziehungen, und 
besonders in Rücksicht auf alle dußeren 
Handlungen der Kirchen Gemeinden und 
ihrer Angehörigen. 
V. 12. 
Anordnung und Leitung der Prüfungs= 
Konkurse zur Erlangung geistlicher Stel- 
len; Besezung der nicht stabilen geistlichen, 
und der subalternen weltlichen Kirchen- 
dienste. Einsezung der Kirchendiener in
	        
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