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und gesezliche Bearbeitung der ihm zuge-
wiesenen Gegenstaͤnde und fuͤr die genaue
und genuine Darstellung der aktenmaͤßigen
Thatsachen und Verhälenisse.
Jede Kamer der Regierung des Krei-
ses ist verantwortlich für eine genaue Wür-
digung der vorkommenden Anträge, für
die Gesez" und Ordnungsmaßigkeit ihrer
Beschlüsse und für eine pünktliche Einhal-
tung der Grenzen ihrer Kompetenz.
C. 10.
Der General Kommissär als Präsident
ist veramwortlich, daß der Einlauf zu rech-
ter Zeit und nach der getroffenen Reparti-
tion vertheilt werde; daß durch bedeutende
Räckstände keine Stockungen verursacht;
daß der Deliberation keine zur kollegialen
Behandlung geeigneten Gegenstände entzo-
gen; daß die Sizungen fleißig und zu rech-
ter Zeit gehalten und gehörig besucht; daß
dabei die geziemende Ordnung beobachtet,
die Vorträge mit Gründlichkeit erstattet, die
Abstimmungen mit Ruhe und Anstand ge-
geben, die Beschlüße bestimmt auggespro-
chen, richtig in das Protokoll eingetragen,
und die Ausfertigungen hiernach gefaßt
werden.
Ferner ist er verantwortlich für die Be-
wahrung der Gescháfre Formen und für die
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Einhaltung der Kompetenzvorschriften, und
er hat, im Zwelfel, über den Kompetenz-
Punkt förmlich abstimmen und kollegialen
Beschluß fassen zu lassen.
Endlich liegt ihm ob, sich fortwährend
in der Uebersicht der ganzen Administration
zu erhalten, den Gang und die Resultate
derselben zu verfolgen, um zu verhüten,
daß nicht einzelne Theile und Zweige ver-
nachläßiget werden; zu welchem Ende ihm
das Recht der Initiative in soweit zusteher,
daß er jeden Referenten anweisen kann, über
eine Geschäfts Parchie, wo größere Belebung,
Nachhilse, und Abstellung wesentlicher Ge-
brechen nothwendig scheint, ex ollicio An-
trag zu erstatten.
H. 20.
Die Geseze und Verordnungen in Bezug
auf das amtliche Stillschweigen, auf heim-
liche oder offene Anwaltschaft, auf unbe-
fugte Mittheilungen an die Parteien,
auf privative Korrespondenz über Amtssa-
chen, auf Annahme von Geschenken und
auf unberechtigte Benüzung amtlicher No-
tizen und Materialien für öffentliche Schrif-
ten, werden erneuert, und von sämtlichen
bei der Regierung des Kreises angestellten
Individnen wird die genaueste Nachach-
tung erwartet.