343
Wirkungskreis
des
Staats Ministeriums des Innern.
Zu dem Wirkungskreise dieses Ministe-
riums gehören folgende Geschäftszweige und
Gegenstände:
48.
Die Angelegenheiten in Beziehung auf
Religion, Gettesverehrung und Kirchen,
und zwar
a)im Allgemeinen die Verhältnisse aller
im Staate bestehenden Kirchen und
religiösen Gemeinden, ihrer Anstalten
und Attribute; insbesondere:
b) die geistlichen Verhältnisse der katho-
lischen Kirche, benemlich mie dem Mi-
nisterium der auswärtigen Angelegen-
heiten, wenn dabei auswärtige Ver-
hälenisse, vorzüglich mit dem pöbstli-
chen Stuhle in Beziehung kommen;
JP) das oberste Episkopat der protestanti-
schen Konfession.
. 40.
Die Gegenstände in Ansehung der Gei-
stes Kultur, sittlichen Bildung, National=
Erziehung und Anstalten für Wissenschaften
und Künste; — namentlich
e) die Akademien, die Universttäkten, die
Lyceen, Gymnasien und die Studien-
schulen; .
b) das Volksschulwesen, die Erziehungs-
344
Haͤuser und die Bildungs Anstalten fuͤr
die Lehrer;
Pc) der Buchhandel, die Preßfreiheit, die
nicht unter den Hefstäáben stehenden
Theater, so wie die öffentlichen Volks-
Feste.
. o.
Die Verfassung und Verwaltung der
Staͤdte und Märkte und anderer Gemein-=
den; so wie die oberste Leitung und Aufsicht
über die Verwaltung der für die Zwecke des
Kultus, des Unterrichts und der Wohlthä-
tigkeit vorhandenen Sriftungen.
G. 51.
Alle staatswirthschaftlichen Gegenstaͤnde,
die nicht in das Gebiet der Finanzen gehoͤ-
ren, namentlich:
a) die Forst= und Jagd Polizei bei Pri=
vat: Kommunal: und Stiftungs Wal-
dungen;
b) Agrikuleur, dann Fabriken und Ma-
mufakturen und die Bewilligung zu de-
fren Errichtung, das Gewerbswesen,
und die Verleihung der Koncessionen
zur Anlegung von Bruereien,
Pc Kredit und Assekuranz Anstalten (#eih-
haͤuser, Brandassekuranz rc.)
4) das öffentliche Kommerz, benemlich
mit dem Finanz Ministerium;
e) die zur Beförderung desselben wirken-
den Anstalten in dieser und polizeilicher