Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

389 
Verfuͤgungen nichts abgeaͤndert ist, nach den 
Vorschriften des organischen Ediktes uͤber 
die Anordnung der Lehen: und Hoheits Sek- 
tien rem 25. August 1808. . 36 bis 30. 
und nach den Bestimmungen des Lehen Edièts 
vom 7. Juli 1808. zu achten. 
Wir tragen Unserm Staats Minister der 
Finanzen auf, das Erfoderliche zu veran- 
stalten, damit gegenwärtige organische Ver- 
sügung in baldigen Vellzug gesezt werde. 
München den 10. April 1317. 
Max Josepb. 
Nach dem Befehle 
Senier Majestät des Königs. 
Egid von Kobell, 
General ekretär des königlichen 
Staatsraths. 
  
Bekanutmachungen. 
Orduung: 
der. 
Vorlesüngen an der königlichen Universitähk zu 
Würzburg für das Sommer Semester 1817. 
Die Vorlesungen nehmen am 13. April ihren 
Anfang. 
k. Allgemeine Wissenschaften. 
  
K. Eigentlich philosophische 
Wifsenschaften. 
t. Allgemeine Encyklopädie und Mer 
thodologie des akademischen Stu- 
diums überhaupt. 
Professor Metz, nach eigenem Plane, 
an noch zu bestimmenden Tagen und Stunden. 
— — 
392 
2. Philosophiec. 
a)Methaphysik (als Natur= und Idealphilo- 
sophie). 
Derselbe, nach seinen Hand und 
Druckschriften, mit zweckdienlicher Benu- 
zung der neuen Kritik der Ver- 
nunft von J. F. Fries (Heidelberg 
1807), und mit kritischer Rücksicht auf 
die ältern und neuern entgengesezten Systeme 
der Philosophie; wöchentlich von 8— 0 
Uhr. Hiermit ist Er auch ein unentgelt- 
liches Konversatorium und Disputa= 
torium zu verbinden erbstig. 
Die Anthropologie und Logikträgt 
derselbe auf Verlangen in einer schick- 
lichen Abendstunde vor, wöchentlich smal. 
b.) System der praktischen Philosophie. 
a)) Naturrecht, 
b) Ethik, mit der Religionslehre verbunden. 
Nach vorausgeschickter Grundlegung der prak- 
tischen Philosophie überhaupt. 
Derselbe, nach eigenem Entwurfe, 
mit kritischer a) Benuzung des Bauer' 
schen Lehrbuches des Naturrechts (te 
Ausg.), b) Rücküccht auf Kant's und 
Fichtes moralische Schriften; besonders 
mit Kritik a) der Kant'schen Bstim- 
mung des Verhältnisses der Moral zur 
Religlton, und beider zur Kirche; b) 
der Ansicht des Naturrechts, der Mo- 
ral und Reltgion von Seite der abso- 
luten Identitätskehre der jüngsten 
Zeit; wechentlich smal, von 2 — 3 Uhr; 
verbunden mit einem unentgeltlichen Kon- 
versatorium und Disputatorium. 
(25“)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.