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frist von laͤngstens 14 Tagen, ihre weitere
Erklarung abzugeben.
V.
Nach Ausfluß dieser Zeitfrist tritt eine
neue Versteigerung ein; indem Wir hiemit
cusdruͤcklich verordnen, daß jedes solche
Nachgeboth eine neue Versteigerung zur Fol-
ge haben müsse, ohne welcher solches nie ges
nehmigt werden wird.
VI.
Der Nachbiethende ist sein nacherägliches
Kaufs Angeboth zu erfüllen in jedem Fafsle,
die neue Versteigerung mag ausfallen wie
sie wolle, verbunden.
VII.
Jeder Nachbiethende hat sich über sein hin-
längliches Vermögen für den vorhabenden
Kauf, wenn er als vermöglich nicht bereits
notorisch bekannt ist, so wie über die bei
manchen Ankäufen gesezlich erfoderliche persön=
liche Fdhigkeiten und Eigenschaften noch
vorldufsig legal auszuweisen.
Alle Unsere höheren und niederen Behoͤr-
den, welche die Behandlung oder Leitung der
Verkäufe von Staats Realitäten anvertraut
ist, haben sich hienach strengstens zu achten.
München den 14. Mai 1817.
Max Josepb.
Freiherr von Lerchenfeld.
Auf kbniglichen allerhbchsten. Befehl.
Der General Sekrtr
von Geiger.
— — —
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Pfarreien und Beneficien
Erledigungen.
Im Unter Donaukrelse.
1) Die Pfarrei Langdorf.
Durch die Veosezung des Pfarrers zu
Kangdorf ist diese Pfarrei erledigt worden;
sie liegt in der Diöces Passau, Dekanate
Schönberg, Landgerichts Regen.
Die Pfarrei umfaßt im Umkreise 2 Stun-
den, enthält 600 Seelen, hat eine Filial
und eine Schule, und erträgt
a)n Besoldung
b) an Entschaͤdigung für den
Entgang von 17 Tagwerk
Gründen S#fl. —
Wß) an Stolgebühren beiläusig rôofl. —
) nebstdem ist noch der Genuß von 3 Tag-
werk Wiesen verbunden.
o fl. —
Im Regenkreise:
2) Die Pfarrei Jachenhausen.
Die Pfarrei Jachenhausen im gand-
gerichte Riedenburg ist durch die nachge-
suchte Versezung des Pfarrers Joseph Wid-
mann zur Erledigung gekommen. Ihre
Bevölkerung zu goz Seelen und s Fi-
lial Kirchen machen den Unterhalt eines
Hilforiesters nothwendig. Die jährlichen
Einkönfte bestehen in 2318 fl. 41 kr.,
nämlich in dem Ertrage der Widdum-
gründe zu 935 fl. 4% kr., der Zehenten
zu 413 fl. zo kr., der Stotgefdlle zu 330 fl.,
der Gülten zu à218 fl. 51 kr., des firen Ge-
haltes und Naturalien zu 415 fl. 40 ke.