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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XXIII. Stuͤck. Muͤnchen,
Samstag den 7. Juni 1877.
Bekanntmachungen.
(Die Ausgleichung der Kriegskosten der Ge-
meinde Spardorf pro 19810 bis 18r5
betreffend.)
Wegen der Kriegskosten der Gemeinde
Spardorf, Landgerichts Erlangen, Pro
1# bis 1815, genehmigten Seine könig-
liche Majestät, daß die nach dem einstimmi-
gen Wunsche der sämtlichen Gemeinde Glie-
der zu Spardorf hergestellten, und als rich-
üig anerkannten Kriegslasten von obigen
Jahren, in einem Betrage von 4511 fl.
48 kr. 2 pf. unter sich ausgeglichen, und
über Abzug der gleichheitlich getragenen La-
sten 3757 fl. 48 kr. 2 pf. die noch restigen
754 fl. von den minder belastet gewesenen
Individuen nach dem angenommenen Maß-
stabe, und der hergestellten Repartition durch
den Orte Vorstand, jedoch unter der Aufsicht
des Landgerichts Erlangen erhoben werden
dürfen.
München den 17. Mai 1817.
(Die Zutheilung der Krlminal Gerichtsbarkeit
des Landgerichts Tittmoning, an das
Landgericht Laufen betreffend.)
Seine königliche Majestät haben be-
schlossen, daß die bisher dem Landgerichte
Burghausen, im jezigen Unter Donaukreise,
zugestandene Ausübung der Kriminal Ge-
richtsbarkeit über den Bezirk des Landge-
richts Tittmoning, künftig dem Landge-
richte Laufen, zur Purifictrung der Kreise,
mit übertragen werden solle.
München den 36. Mai 1817.
(Die Erhdhung der Ertra Posttare betreffend.)
Nach einer allerhöchsten Entschließung
vom 20. Mail. J. haben sich Seine Majestaͤt
der König bei der bestehenden Theuerung
aller Fürterungs Bedürfnisse bewogen gefun"
den, in den Kreisen diesselts des Rheins
die Ertra posttare von 1 fl. 30 kr. auf
1 fl. 45 kr. vom Pferd auf die einfache
Post, vom 1. Juni angefangen, zu erhö-
hen; welches zur allgemeinen Wissenschaft
hiemit bekannt gemacht wird.
München den 1. Juni 1877.
General Administration der könig-
lichen Posten.
von Schbnhammer.
Deisenrider.
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