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Verwaltung des koͤniglichen Holzhofes, un-
ter dem Titel eines Holzhofs Inspektors,
zu uͤbertragen;
am 20. die Vorruͤckung des bisher drit-
ten Direktors des Ober Appellationsgerichts,
Philipp von Zwack, in die dort erledigte
zweite, und des bisher diesem obersten Ge-
richtshofe außer dem Status beigegebenen
Direktors, Johann Baptist von Schieber,
in die dritte etatsmäßige Direktorsstelle zu
genehmigen; den bieherigen Rath bei dem
Appellationsgerichte für den Rezarkreis,
Georg Friedrich Lösch, seiner Kränklichkeit
wegen, mit Belassung seines Titels, Ran-
ges und Gehaltes, unter Bezeigung der
allerhöchsten Zufriedenheit mit seiner bisheri-
gen Dienstleistung, auf dessen Ansuchen in
den Ruhestand zu sezen; dann dem vorma-
ligen Accessisten bei dem Appellationsgerichte
für den Ober Mainkreis, und dermalen Fand-
gerichts Assessor zu Eschenbach, Johann Bap-
rist Volk, so wie auch den dermaligen Ac-
cessisten bei dem Isarkreise, Johann Anton
Schmeller, zu Raths Accessisten des Ap-
pellationsgerichts für den Rezatkreis; und
den bisherigen Landgerichts Arzt, Doktor
Georg Christoph Haaß, zum Stadtge-
richts Arzt der Stadt Weißenburg und der
Festung Wilzburg zu ernennen:
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am 23. den wirklichen königlichen Staars=
rath bei der Sektion des Innern, und
Kommenehur des Civil Verdienstordens der
baierischen Krone, Christian Johann Baptist
von Wagner, dienachgesuchte Dispensation
von der ihm übertragenen Stelle eines
Staatsraths im ordentlichen Dienste zu er-
theilen; denselben dagegen, zum Beweise
allerhöchst Ihrer Zufriedenheit mit den von
ihm bisher geleisteten Diensten, zum wirk-
lichen Staatsrath im außerordentlichen
Dienste zu ernennen;
am 26. die erste Assessorsstelle des Land-
gerichts Amberg, dem bisherigen zweiten
Assessor, Joseph Galler zu Nabburg, und
die dadurch erledigte zweite Assessorsstelle
des Landgerichts Nabburg dem bisheri-
gen Rechtspraktikanten, Friedrich Blank
zu Herzogenaurach im Rezatkreise, zu ver-
leihen; endlich
am 27. den Präsidenten des vormali-
gen Appellationsgerichts in Burghausen,
Graf Marimilian von Lamberg, zum
Präsidenten des Appellationsgerichts für
den Ober Mainkreis; und den Stadtgerichts-
Assessor, Johann Nepomuk Borst zu Rürn-
berg, zum ordentlichen öffentlichen Lehrer
der Rechtswissenschaft, an der Universitét
in Erlangen zu ernennen.
Berichtigung.
In dem lezten Stücke des Regierungsblatts S. 535 Zeile 3 von oben, helßt es in den erften
Abdrücken: nicht geeigneten, statt: nicht genehmigten.