Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Steuerfuße mit Beiziehung der Grund- 
und Gewerbsteuerpflichtigen. 
(Die Kriegskosten Ausgleichung der Gemeinden 
der Station Weidenbach im Rezakkreise 
betreffend.) 
Seine königliche Majestät genehmigten am 
2. Februar l. J., daß die Gemeinden der Sta- 
tion Weidenbach dlie im Kriegsjahre 1806 
erloffenen französischen Kantonements Kosten 
in einem Berrage ad 42,358 fl. 24 kr. nach 
dem unter sich selbst gewählten Maßstabe aus- 
gleichen, und üler Abzug der gleichheitlich ge- 
tragenen Lasten ad 38,535 fl. 1 kr. die 
noch verbleibenden 38323 fl. 23 kr., woran 
wegen zuviel getragenen Lasten 
die Gemeinde Weidenbach 23g8#0# fl. 7 kr. 1# pf. 
  
7 7 Espach . 648 :*! 4% 2 
-, „ Oberndorf 894 35 1 
in Summe 3823fl. 23 kr. —pf. 
zu fodern 
wegen minder getragenen Lasten aber 
die Gemeinde Leitendorf 3756 fl. 46kr. —pf. 
und Haag 566, 37. —4 
in Summe 3833 fl. a3kr. — pf. 
zu vergüten haben, getilgt werden dürfen. 
  
Prüfun gen. 
  
(Die Prufung der Studien Lehramts Kandidaten 
betrefssend.) 
Die nach allerhöchster Verordnung all- 
jährlich an Ostern zu München ju halcende 
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E 848 
Prüfung der Srudiendeh 
ist durch allerhöchste Bestimmung vom # die- 
ses Monats für das laufende Jahr auf den 
14. April und die nächstfolgenden Tage anbe- 
raumt. Dieß wird hierdurch öffentlich bekannt 
gemache, damit diesentgen Kandidaten, die 
sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken, 
sich rechezeirig und mir den vorschriftmäßi- 
gen Belegen dazu anmelden können. 
(Die Anfnahms prüfung protestantischer Pfarr- 
amre Kandidaren für den Frühlings Termin 
1977 betreffend.) 
Der Anfang der dießjährigen theologi- 
schen Frühlingo Aufnahme Hrüfung für pro- 
testantische Pfarramte Kandidaten, zu Nürn- 
berg, ist auf den 12. April l. J. festgesezt. 
Es werden daher diejenigen Kandidaten, 
welche sich in diesem Termine dieser Peu- 
sung zu unterwerfen haben, aufgefordere, 
zeitig ihre Anmeldungen dorthin einzusen- 
den, und hierbei angewiesen, ihrem Auf- 
nahmsgesuche, welchen sie nur einfach ein- 
zureichen haben, sogleich ihreh kur zver- 
saßten Lebenslauf und ihr Tauf- 
zeugniß beizulegen, nach überstandener 
akademischer Endeprüfung aber unge- 
säumt ihr Universitäts Absoluro= 
rium nachholend beizubringen. Alle 
diese Beilagen sind gedoppelt auf 
das gehörige Stempel Papier aus: 
gefertigt, und die von den Origi= 
nalien genommenen Abschriften 
auch gehörig vidimirt einzusenden. 
Auf solche gehörig motioirt eingere ichte 
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