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Steuerfuße mit Beiziehung der Grund-
und Gewerbsteuerpflichtigen.
(Die Kriegskosten Ausgleichung der Gemeinden
der Station Weidenbach im Rezakkreise
betreffend.)
Seine königliche Majestät genehmigten am
2. Februar l. J., daß die Gemeinden der Sta-
tion Weidenbach dlie im Kriegsjahre 1806
erloffenen französischen Kantonements Kosten
in einem Berrage ad 42,358 fl. 24 kr. nach
dem unter sich selbst gewählten Maßstabe aus-
gleichen, und üler Abzug der gleichheitlich ge-
tragenen Lasten ad 38,535 fl. 1 kr. die
noch verbleibenden 38323 fl. 23 kr., woran
wegen zuviel getragenen Lasten
die Gemeinde Weidenbach 23g8#0# fl. 7 kr. 1# pf.
7 7 Espach . 648 :*! 4% 2
-, „ Oberndorf 894 35 1
in Summe 3823fl. 23 kr. —pf.
zu fodern
wegen minder getragenen Lasten aber
die Gemeinde Leitendorf 3756 fl. 46kr. —pf.
und Haag 566, 37. —4
in Summe 3833 fl. a3kr. — pf.
zu vergüten haben, getilgt werden dürfen.
Prüfun gen.
(Die Prufung der Studien Lehramts Kandidaten
betrefssend.)
Die nach allerhöchster Verordnung all-
jährlich an Ostern zu München ju halcende
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E 848
Prüfung der Srudiendeh
ist durch allerhöchste Bestimmung vom # die-
ses Monats für das laufende Jahr auf den
14. April und die nächstfolgenden Tage anbe-
raumt. Dieß wird hierdurch öffentlich bekannt
gemache, damit diesentgen Kandidaten, die
sich dieser Prüfung zu unterziehen gedenken,
sich rechezeirig und mir den vorschriftmäßi-
gen Belegen dazu anmelden können.
(Die Anfnahms prüfung protestantischer Pfarr-
amre Kandidaren für den Frühlings Termin
1977 betreffend.)
Der Anfang der dießjährigen theologi-
schen Frühlingo Aufnahme Hrüfung für pro-
testantische Pfarramte Kandidaten, zu Nürn-
berg, ist auf den 12. April l. J. festgesezt.
Es werden daher diejenigen Kandidaten,
welche sich in diesem Termine dieser Peu-
sung zu unterwerfen haben, aufgefordere,
zeitig ihre Anmeldungen dorthin einzusen-
den, und hierbei angewiesen, ihrem Auf-
nahmsgesuche, welchen sie nur einfach ein-
zureichen haben, sogleich ihreh kur zver-
saßten Lebenslauf und ihr Tauf-
zeugniß beizulegen, nach überstandener
akademischer Endeprüfung aber unge-
säumt ihr Universitäts Absoluro=
rium nachholend beizubringen. Alle
diese Beilagen sind gedoppelt auf
das gehörige Stempel Papier aus:
gefertigt, und die von den Origi=
nalien genommenen Abschriften
auch gehörig vidimirt einzusenden.
Auf solche gehörig motioirt eingere ichte
*)