Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Königlich-Baierisches 
724 
Regierungsblatt. 
  
XXXI. Stück. München, Mittwoch den rz. August 1877. 
  
  
Veror dnungen. 
  
(Die Besezung von Staats Raths Stellen be- 
treffend.!) 
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Nachdem Wir Unsern Staats Rath durch 
die lezten Ernennungen des Klemens Grasen 
von beyden und des von Ritter zu 
wirklichen Staatsräthen — so viel Wir 
für jeze nothwendig erachten — ergänzt ha- 
ben; so finden Wir Uns dabei in Folge des 
I. Titels G. 6. Unserer Verordnung vom 
3. Mai d. J. zu der Erkldrung veranlaße, 
daß Wir in künftigen Erledigungs Fällen für 
diese Stellen, deren Besezung einzig von 
Unserem perfönlichen Vertrauen abhängt, 
und für welche Wir immer selbst aus Unsern 
ausgezeichnetesten Staats Beamten oder an- 
dern geeigneten Individuen nach strenger 
Würdigung ihrer Verdienste auswählen wer- 
den, keine Bittschriften oder Vorstellungen 
erwarten, in welchen besondere Dienstes- 
Beziehungen oder Grade bisheriger Anstel- 
lungen geltend gemacht werden wollen. 
  
Diese Erklärung, welche Wir Unserem 
Staats Rathe hiemit mittheilen, soll durch 
das Regierungsblatt bekannt gemacht werden. 
Mäünchen am 31. Juli 1817. 
Max Josepyh. 
Rach dem Befehle 
Seiner Majestät des Kbnigs. 
Egid von Kobell, 
General Sekretär des kbniglichen 
Staats Raths. 
  
Die Organisation der GeneralAdministration 
der Posten betreffend. 
Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Durch Unsere Verordnung vom 15. Aprik 
l. J. über die Formation der Staats Mmi- 
(40)
	        
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