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subalternen Postdiener wird sie sich ver h. die General Administration der Posten
lässige Kenntniß zu verschaffen haben;
) sie wacht über die Beobachtungen und
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Einhaltung der vorgeschriebenen Dost-
Taren und über die gute Bestellung
der Poststarionen, für die Beförderung
der Extraposten, und des Estafferten-
Laufes;
dieselbe macht die Vorschlaͤge zu allen
im Postwesen allenfalls erfoderlichen
organischen Verordnungen, und hat
die Begutachtung zu allen auf Erledi-
gungs fällen erfederlich werdenden neuen
Anstellungen der Postbeamten und des
übrigen subalternen Personals;
die Anstellungs Dekrete des untern Per-
sonals dis zum wirklichen Offtzialen
ausschließlich, werden von dem Drrek-
tor der General Admmistration unter-
zeichnet, und von dem Sekretär dersel-
ben kontrastunirt. Der Diensteid der
Ober Postmeister und des bei der Gene-
ral Administration selbst angestellten dem
Kollegium untergeordneten Personals
wird bei derselben abgelegt und die Ver-
pflichtungs Protokolle von derselben auf-
genommen;
8) sie wacht über die vorschriftliche Form
der Geschäfts Führung, über die schnelle
und gehbrige Erledigung der Gegen-
stände, und über die Befolgung der
bereits erlassenen oder noch zu erlas
senden Verordnungen;
#lt ermächtigt, ohne besondere weiters
einzuholende Genehmigung
##e Bestellung und Annahme jener
Postindividuen, vorbehaltlich der
*. Beerichtigung der Kaution zu ver-
sügen, welche mit Dienst Vertr,
gen ausgenommen werden, und
ausser den Ritt: oder Fahrtgebüh,
ren keinen firen Gehalt aus der
Post Kassa beziehen.
2) Urlaub= oder ReisedLicenzen für
die Post Bediensteten in das In-
land auf die Dauer von vier Wo-
chen zu ertheilen; jedoch nicht zur
Residenz Stadt und nicht für zu dem
Kollegium der General Administra-
tion selbst gehörige, oder bei der
Central Post Kassa angestellte Per-
sonal.
g. 6.
In Beziehung auf das Kassen- und
Rechnungswesen der GeneralPost Administra-
tion bestinmen Wir insbesondere was folgt:
a) Vor dem Eintritt eines jeden neuen
Verwaltungs Jahres hat die General=
Administration auf den Greund der
schon einige Zeit zuvor ihr vorzulegen-
den Special Erats der Ober Postämter
und Post Inspektionen einen Haupt-
Etat über die Einnahme und Ausgabe
mit einem umfassenden Bericht Unserm
Staats Ministerium des Hauses und
(.)