Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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seze uͤber das Prioritaͤts Recht der Glaͤubi- 
ger betrifft, so behalten in diesem Punkte 
die bis jezt bestehenden provinziellen und be- 
sonderen Lokations Ordnungen provisorisch, 
und bis zur Einführung eines allgemeinen 
bürgerlichen Gesezbuches ihre gesezliche Gül- 
tigkeit. 
III. 
Drozesse, welche am ersten Oktober die- 
ses Jahres bereits anhängig gewesen sind, 
werden in derselben Instanz nach denjenigen 
Drazeß Gesezen fort verhandelt, welche noch 
zur Zeit, wo sie in dieser Instanz anhäángig 
geworden, in Kraft gewesen sind. 
IV. 
Mit dem 1. Oktober dieses Jahres tritt 
auch das neue Straf Gesezbuch für das Ks, 
nigreich Balern, nebst den in den Regie- 
rungsblättern erschienenen Verordnungen und 
den übrigen ergangenen Erläuterungs Reserip- 
ten in diesem Gebiets Theile in gesezliche 
Krafe, nach den in Unserm, diesem Straf- 
Gesezbuche vorgedruckten Promulgations= 
Patente vom 16. Mai 1813 enthaltenen Ber 
stimmungen. 
Hienach hat Unser Staats Ministerium 
Ver Justiz die Gerichts Stellen anzuweisen. 
ünchen am 31. Juli 1877. 
Mar Josepb. 
Nach dem Befehle 
Seiner Majestüt des Kdnigs. 
Egid von Kobell, 
General Sekretär des kduiglichen 
Staato Rathen. 
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Diese allerhöchste Verordnung wird hile- 
mit zu genauer Nachachtung durch das Ne- 
gierungsblatt allgemein bekanne gemacht. 
München den z. August 1877. 
Auf 
Seiner Majestät des Königs allerhöchsten 
Befehl. 
Graf Reigersberg. 
der General Sekretä#r 
von Nemmer. 
  
Bekanntmachungen. 
Stzung 
der geheimen Staats Raths Kom- 
mission. 
  
Felgende Rekurs Gegenstände wurden am 
2. August l. J. in der Sizung der königlichen 
Staats Raths Kommission entschieden. 
1) Die Streitsache der Wirthe Mehrer 
und Kous. zu Ansbach gegen Gerrg 
Friedrich Engerer, wegen Ausübung 
einer Bierschenks Koncession. 
2) Der Rekurs des Bartholomd Sell- 
maier, Wirths zu Lanquaid, Land- 
gerichts Pfasfenhofen, gegen Jeseph 
Fuchsbichler zu Jeteendorf über das 
ausschliessende Recht der Gastung auf 
der Kirchweihe zu Oberhausen. 
3) Der Nekurs des Bierbrauers Ignaz 
Aschenbrenner zu Deggendorf, we- 
gen Malg Ausschlages Defraudation. 
4) Der Rekurs der Freiherrn Ludwig 
Alerander und Ernst Johann von Eyb 
als Gutsherrschaft zu Ramersdorf,
	        
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