Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Landgerichts Leutershausen im Rezat- 
kreise, wider die Gemeinde Winden, 
wegen Schafweide in der Markung die- 
ser Gemeinde. 
5)) Die Streitsache des Jakob Eis- 
mannsberger, Bäckers zu Neukir" 
chen vorm Wald, Landgerichts Passau, 
gegen den dortigen Tasernwirth Joseph 
Scheuchl, über das Recht zum Brod- 
backen. 
6) Der Rekurs des von Rheinwaldischen 
Masse Kurators Advokat Meindl, 
gegen die Gemeinde Neuhausen Land-- 
gerichts München, wegen Schaftriebs 
  
Adelstands Erböhung. 
Seine Majestät der König haben in Be, 
rücksichtigung der Verdienste, welche sich 
Allerhöchstihr Kämerer, Major und erster 
Adjutant des königlichen Feldmarschalls 
Füsten von Wrede, dann Nitter mehrerer 
Orden, Albrecht Besserer von Thal- 
fingen, in mehreren Feldzügen um Furst 
und Vaterland erworben, Sich allergnädigst 
bewogen gefunden, denselben sammt allen 
seinen rechtmäßigen ehelichen Nachkommen 
beiderlei Geschlechts, in den Freiherrnstand 
des Reiches zu erheben. 
Mänchen den s. Mai 1877. 
Allerhöchste Bewilligung zur Tra- 
gung fremder Orden und 
Dekorationen. 
Seine Majestät der König haben unterm 
3. August l. J. allergnbigst zu genehmigen 
  
  
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geruht, daß der Staatsrath und General- 
Sekretaͤr Egid von Kobell, und unterm 
6. desselben Monats und Jahres, daß der 
koͤnigliche Salinen Rath Georg von Rei- 
chenbach das ihnen von Seiner koͤniglichen 
Hoheit dem Großherzoge von Baden verlies 
hene Ritterkrenz vom Orden des zähringischen 
Löwens annehmen und nach Vorschrift der 
Socatuten tragen dürfen; 
unter eben diesem Datum gestatteten 
Seine königliche Majestét dem Kreis Regie- 
rungs Medieinalrathe Doktor Flacho in 
Augsburg, die demselben von des Kaisers 
von Oesterreich Majestät für die durch die 
Behandlung des österreichischen Militärs in 
den Jahren 1814, 1815 und 18t0 sich er- 
worbenen Verdienste zugedachte große gol- 
dene Medaille mit Ohr und Schleife anneh- 
men und vorschriftmäßig tragen zu dürfen. 
  
Allerhöchste Zufriedenheits Be- 
zeigung und Belohnung. 
In Anerkennung der edlen Handlung 
des Schlossermelsters Johann Georg Kai- 
ser, und dessen Lehrjungen Andreas Gil- 
gert zu Baireuth, welche am Zzo. Mai 
d. J. den in den Mainstuß gefallenen zwei- 
j4hrigen Sohn des Taglöhners Gräf, mir 
muthvoller Entschlossenheit, und mit Gefahr 
ihres eigenen Lebens vom Tode des Ertrinkens 
retteten, bewilligten Seine königliche Mafjestär 
jedem der benannten beiden Individuen, unter 
Bezeugung des allerhöchsten Wohlgefallens 
eine Belohnung von fünfzig Gulden, und wol-
	        
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