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4) Kirchengeschichte.
Professor Leiniker, die Geschichte der
christlichen Kirche von ihrem Ursprunge bis
auf die Zeiten Karls des Großen, nach
Dannemayr inst. hist. ecel., Montags,
Freitags und Samstags von 3 — 4 Uhr.
5) Katholische Dogmatik.
Professor Onymus, nach Klüpfel, tdg,
lich von 0 — 10 Uhr.
6) Moraltheologie.
Professor Eyrich, nach Geiehuͤttner,
verbunden mit einem Examinatorium, taͤglich
von 8 — 9 Uhr.
7) Liturgik.
Derselbe, nach der Kicchenagende,
mit praktischen Uebungen, Freitags von
4— 5 Uhr.
B) Rechtswissenschaft.
1) Juristische Encyklopädie und Methodologie.
Professor Rudhart, unter Benuzung
seiner (1812 bei Stahel) hierüber erschiene-
nen Schrift, wöchentlich dreimal, in delie-
bigen Stunden.
2) Naturrecht, verbunden mit Dhilosophie des
positiven Rechts.
Drofessor Metzger, nach Bauer's Lehr-
buch (ate Ausgabe 1810), wöchentlich drei-
mal, in noch zu wählenden Stunden.
5) Nechtögeschichte.
Professor Rudharc, nach eigenen Hef
ten, täglich von 0 — 10 Uhr.
4) Justitutionen des römischen Rechts.
Professor Kleinschrod, nach dem Höof-
nerischen Heinek, tdglich von 11 — 12 Uhr.
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5) Pandekten.
Professor Seuffert, nach Schweppe's
römischem Privatrechte (Kiel 1814— 1815),
in noch zu wählenden Stunden.
Derselbe giebr eine Eregese schwieriger
und besonders wichtiger Stellen des Corpus
Juris, mit vorzüglicher Rücksicht auf die
praktische Kunst und die technische Sprache
des römischen Juristen, dreimal wöchentlich,
von 11 — 12 Uhr.
6) Teutsches Privatrecht, mit Einschluß des Han-
dels-Wechsel= Kameralprivat= und fränki-
schen Rechts.
Professor Metger, nach Krüll, in be-
liebigen Stunden.
7) Baierisches Civilrecht,
Professor Seuffert, nach eigenem
mitzutheilenden Plane, täglich von 3 — 4
Uhr.
8) Kriminalrecht und Kriminalprozeß,
a) allgemeines Kriminalrecht und Kriminal-
prozeß.
Professor Kleinschrod, taͤglich von
3 —4 Uhr.
b) baierisches Krimmalrecht und Kriminal-
prozeß,
Derselbe, nach dem baierischen Straf-
gesezbuche, in beliebigen Stunden.
9) Lehenrecht,
Professor Behr, nach Böhmer mit Rück-
sicht auf das baierische behensedikt, täglich
von 0 — 10 Uhr.
10) Positioes Staatsrecht,
Derselbe, das baierische Staaterecht,
in beliebigen Stunden.
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