Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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ken und Orten gebuͤrtig sind, haben Wir 
zur Beseitigung der in dieser Hinsicht sich 
ergebenden Rechts Ungleichheit nach Verneh- 
mung Unseres Staats Raths beschlossen, daß 
die erwähnte Verordnung von nun an in 
Unsern Staaten nirgends mehr in Anwen- 
bung gebracht werden soll, jedoch unbescha- 
der der durch die bereits eingetretenen Fälle 
wohl erworbenen Rechte, auf welche diese 
Abänderung niche rückwirken kann. — Die- 
ses lassen Wir durch das Regierungsblatt 
zur öffentlichen Kenntniß bringen. 
München den 8. September 1817. 
Max Joseph. 
Gr. v. Thürxheim. 
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretaͤr 
« F. v. Kobell. 
Gr. Reigersberg. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die Bildung der MittelOrgane des protestan- 
tischen General Konsistoriums betressend.) 
Nach der neuen Eintheilung des König- 
reichs in acht Kreise haben Seine königliche 
Masesiät für nöthig erachter, über die den ver- 
adinderten Verhältnissen augemessene Bildung 
der MittelOrgane des protestanrischen Gene= 
ral Konsisioriums nach erstatterem Vortrag 
desselben zu beschliessen, wie folgt: 
I. 
Die Mittel Organe des protestantischen 
General Konsistoriums bestehen künftig in 
  
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zwei General Dekanaten, welche zu Bai- 
reuth und Ansbach ihren Siz haben“ 
mit Ausnahme des Nhein Kreises, worüber 
besondere Bestimmung vorbehalten wird. 
II. 
Das General Dekanat zu Baireuth 
begreife unter sich alle Decanate und Pfar- 
reien des Obermain-, Regen-, Un- 
terdenau Kreises; das General Decana# 
mu Ansbach die des Rezat-, Oberdo= 
nau-, Untermain Kreises; das einzige 
protestantische Dekangt des Isar Kreises 
mit den zwei dazu gehbrigen Pfarreien 
München und Carolinenfeld soll dem 
General Konsistorium ohne Minel Organ un- 
tergeordnet werden. 
III. 
Die neugebildeten General Dekanate ha- 
ben sich in Allem nach dem Edikte vom 77. 
März 1800 über die MittelOrgane für die 
protestantischen Kirchen Angelegenheiten und 
nach der Special Instruction vom g. Sep- 
tember 1800 zu achten und mit dem r. Ok, 
tober dieses Jahres in den ihnen angewiese- 
nen Geschäfts Kreis einzutreten. 
IV. 
Das bisher zu Regensburg bestan- 
dene Gegeral Dekanat dann das bei der ehe- 
maligen Landes Directton zu Wörzburg 
bestandene protestanrische Konststorium wer- 
den ausgelöst, und hat das dabei angestellte 
Personal seine weltere Bestimmung zu er- 
warten.
	        
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