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ken und Orten gebuͤrtig sind, haben Wir
zur Beseitigung der in dieser Hinsicht sich
ergebenden Rechts Ungleichheit nach Verneh-
mung Unseres Staats Raths beschlossen, daß
die erwähnte Verordnung von nun an in
Unsern Staaten nirgends mehr in Anwen-
bung gebracht werden soll, jedoch unbescha-
der der durch die bereits eingetretenen Fälle
wohl erworbenen Rechte, auf welche diese
Abänderung niche rückwirken kann. — Die-
ses lassen Wir durch das Regierungsblatt
zur öffentlichen Kenntniß bringen.
München den 8. September 1817.
Max Joseph.
Gr. v. Thürxheim.
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretaͤr
« F. v. Kobell.
Gr. Reigersberg.
Bekanntmachungen.
(Die Bildung der MittelOrgane des protestan-
tischen General Konsistoriums betressend.)
Nach der neuen Eintheilung des König-
reichs in acht Kreise haben Seine königliche
Masesiät für nöthig erachter, über die den ver-
adinderten Verhältnissen augemessene Bildung
der MittelOrgane des protestanrischen Gene=
ral Konsisioriums nach erstatterem Vortrag
desselben zu beschliessen, wie folgt:
I.
Die Mittel Organe des protestantischen
General Konsistoriums bestehen künftig in
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zwei General Dekanaten, welche zu Bai-
reuth und Ansbach ihren Siz haben“
mit Ausnahme des Nhein Kreises, worüber
besondere Bestimmung vorbehalten wird.
II.
Das General Dekanat zu Baireuth
begreife unter sich alle Decanate und Pfar-
reien des Obermain-, Regen-, Un-
terdenau Kreises; das General Decana#
mu Ansbach die des Rezat-, Oberdo=
nau-, Untermain Kreises; das einzige
protestantische Dekangt des Isar Kreises
mit den zwei dazu gehbrigen Pfarreien
München und Carolinenfeld soll dem
General Konsistorium ohne Minel Organ un-
tergeordnet werden.
III.
Die neugebildeten General Dekanate ha-
ben sich in Allem nach dem Edikte vom 77.
März 1800 über die MittelOrgane für die
protestantischen Kirchen Angelegenheiten und
nach der Special Instruction vom g. Sep-
tember 1800 zu achten und mit dem r. Ok,
tober dieses Jahres in den ihnen angewiese-
nen Geschäfts Kreis einzutreten.
IV.
Das bisher zu Regensburg bestan-
dene Gegeral Dekanat dann das bei der ehe-
maligen Landes Directton zu Wörzburg
bestandene protestanrische Konststorium wer-
den ausgelöst, und hat das dabei angestellte
Personal seine weltere Bestimmung zu er-
warten.