875
Königlich-Baierisches
876
Regierungsblatt.
XXxXVII. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 25. Oktober 1817.
Veror duung.
(Erläuterung der Statuten des Civil Verdienst=
Ordens betreffend.)
Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wi haben Uns unterm 19. Mai 1808
vorbehalten, die an diesem Tage unter-
zeichneten Statuten Unsers Civil Verdienst-
Ordens nach Erforderniß zu erweitern, und
zu erklären, und finden Uns nunmehr be-
wogen, Folgendes zu verordnen, und als
künftige Norm festzusezen:
J.
Jeder Staatsbuͤrger, welcher dem Staate
vorzuͤgliche Dienste geleistet, sich durch hoͤ-
here buͤrgerliche Tugenden ausgezeichnet, oder
um den Nuzen und Ruhm des Vaterlandes
besonders verdient gemacht, kann in den
Verdienst Orden ausgenommen, und zu allen
Klassen desselben befördert werden; jedoch
wird die seither üblich gewordene Einreichung
von Gesuchen um den Verdienstorden von
nun an untersagt, indem die einschlägigen
Ministerien und Stellen von selbst sich zur
Pflicht machen werden, die verdientesten Be-
amten, Diener und Unterthanen zur Kennt-
1
niß des Ordensraths zu bringen, und durch
diesen Uns die zur Auszeichnung Wüddigsten
werden bekannt gemacht werden.
II.
Auch wird die Verleihung des Ordens
an Auswärtige, welche in Angelegenheiten
mit fremden Höfen ausgezeichnete Dienste
geleistet, oder durch folgenreiche Verwendung
für die königlichen Unterthanen, durch unz-
liche Entdeckungen und ihre Mittheilung,
durch vorzügliche Talente und Gelehrsamkeit
die Aufmerksamkeit Unserer Ministerien und
Landesstellen auf sich gezogen, und ihre Wür-
digung erhalten haben, auch ohne Vortrag
in dem Ordensrathe, vorbehalten. Ein un-
mittelbar eingereichtes Anstunen um solche
Verleihung soll nie anders, als nach An-
hörung der einschlägigen Ministerien berück-
sichtiget werden.
III.
Die erste Klasse des Verdienst Ordens
soll, statt zwölf, künftighin vier und zwan-
zig, und zwar jene nicht eingerechnet, welche
Kapitularen Unseres Hausordens vom heili-
gen Hubertus sind, die zweite, statt vier
und zwanzig Kommandeurs, vierzig, die
dritte statt hundert Rittern, deren einhundert
und sechzig begreifen.
—