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chen Verdienste, welche sich dieselben in den
verschiedenen Epochen der verflossenen Kriegs-
Jahre um Allerhöchstihre Person und das
königliche Haus zu erwerben Gelegenheit
hatten, und zwar dem erstern die goldene,
den übrigen aber die silberne Verdienst Me-
daille, desgleichen #
am 8. des genanuten Monats, um die
Verdienste, welche der Doktor Franz Paul
Storch, Medizinal Nath und Badearzt zu
Gastein im Jahre 1gos durch die freiwilli-
ge Behandlung kranker Soldaten im Feld-
spitale zu Salzburg um die königliche Ar-
mee sich erworben hat, öffentlich anzuerken-
nen, die goldene Civil Verdienst Medaille zu
verleihen allergnddiast geruht. —
Bewilligung zur Tragung frem-
der Orden.
Seine königliche Majestät haben unterm
27. September l. J. dem königl. Kämmerer
und Regierungs Rathe Grasen Georg von
Munster allergnddigst gestattet, den ihm
von des Königs von Preußen Mazjestt er-
theilten Johanniter Orden zu tragen, des-
gleichen
unterm 3. Oktober d. J. dem erstgebor-
nen Sohne Allerhêchstihres Staatsrathes,
Generalkommissärs und Präásidenten der Re-
gierung des Regenkreises Freiherrn von
Dörnberg — Friedrich von Dörn-
berg — die landesherrliche Bewilligung
zur Annahme des Ehrenkrenzes und Kleides
des Johanniter= Maltheser= Ordens zuerthei,
len geruhe.
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Dienstes Rachrichten.
Seine Majestät der König haben an
den Kämmerer, wirklichen Staatsrath im
außerordentlichen Dienste, Präsidenten des
Oberappellationsgerichts. und Großkreuz des
Civil Verdienst Ordens der baierischen Krone,
Grasen von La Roscc, am 19. Oktober dies
ses Jahres, als an dem Tage des von ihm
jurückgelegten fünfzigsten Dienstesjahres,
folgendes Handschreiben zu erlassen, aller-
gnaͤdigst geruhet:
„Mein lieber Oberappellationsgerichtschre
gerichts Pra-
sident Graf von La Rosée! Es gereicht mir
zum Vergnuͤgen, Ihnen an dem Tage, wo Sie
mit dem lohnenden Bewußtseyn, nur Gu-
tes gegruͤndet und bewirket zu haben, fünf-
zig, mit treuer Anhaͤnglichkeit an Fuͤrst und
Vaterland verlebte Dienstes Jahre zuruͤckle-
gen, ein Merkmal meiner gerechten Wuͤrdi-
gung Ihrer ausgezeichneten Verdienste und
meiner besondern Huld zu geben. Empfan-
gen Sie zum Andenken und als Beweis,
daß ich den biedern, die allgemeine Achtung
mit vollem Rechte sich erworben habenden
Justiz Mann und einen Mir und Meinem
königlichen Hause ergebenen Staatediener in
Ihnen wahrhaft ehre, mein auf dieser Dose
gefaßtes Bildniß mit dem Wunsche, daß die
gütige Vorsehung Sie, mein lieber Oberap-=
pellationsgerichts prässdent, Graf von La
Roscc noch viele Jahre zum Besten des
Staatedienstes und zum Ruhme der Justiz=
Verwaltung meines Reiches erhalten möge.“
Max Josepb.