Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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chen Verdienste, welche sich dieselben in den 
verschiedenen Epochen der verflossenen Kriegs- 
Jahre um Allerhöchstihre Person und das 
königliche Haus zu erwerben Gelegenheit 
hatten, und zwar dem erstern die goldene, 
den übrigen aber die silberne Verdienst Me- 
daille, desgleichen # 
am 8. des genanuten Monats, um die 
Verdienste, welche der Doktor Franz Paul 
Storch, Medizinal Nath und Badearzt zu 
Gastein im Jahre 1gos durch die freiwilli- 
ge Behandlung kranker Soldaten im Feld- 
spitale zu Salzburg um die königliche Ar- 
mee sich erworben hat, öffentlich anzuerken- 
nen, die goldene Civil Verdienst Medaille zu 
verleihen allergnddiast geruht. — 
  
Bewilligung zur Tragung frem- 
der Orden. 
Seine königliche Majestät haben unterm 
27. September l. J. dem königl. Kämmerer 
und Regierungs Rathe Grasen Georg von 
Munster allergnddigst gestattet, den ihm 
von des Königs von Preußen Mazjestt er- 
theilten Johanniter Orden zu tragen, des- 
gleichen 
unterm 3. Oktober d. J. dem erstgebor- 
nen Sohne Allerhêchstihres Staatsrathes, 
Generalkommissärs und Präásidenten der Re- 
gierung des Regenkreises Freiherrn von 
Dörnberg — Friedrich von Dörn- 
berg — die landesherrliche Bewilligung 
zur Annahme des Ehrenkrenzes und Kleides 
des Johanniter= Maltheser= Ordens zuerthei, 
len geruhe. 
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Dienstes Rachrichten. 
  
Seine Majestät der König haben an 
den Kämmerer, wirklichen Staatsrath im 
außerordentlichen Dienste, Präsidenten des 
Oberappellationsgerichts. und Großkreuz des 
Civil Verdienst Ordens der baierischen Krone, 
Grasen von La Roscc, am 19. Oktober dies 
ses Jahres, als an dem Tage des von ihm 
jurückgelegten fünfzigsten Dienstesjahres, 
folgendes Handschreiben zu erlassen, aller- 
gnaͤdigst geruhet: 
„Mein lieber Oberappellationsgerichtschre 
  
gerichts Pra- 
sident Graf von La Rosée! Es gereicht mir 
zum Vergnuͤgen, Ihnen an dem Tage, wo Sie 
mit dem lohnenden Bewußtseyn, nur Gu- 
tes gegruͤndet und bewirket zu haben, fünf- 
zig, mit treuer Anhaͤnglichkeit an Fuͤrst und 
Vaterland verlebte Dienstes Jahre zuruͤckle- 
gen, ein Merkmal meiner gerechten Wuͤrdi- 
gung Ihrer ausgezeichneten Verdienste und 
meiner besondern Huld zu geben. Empfan- 
gen Sie zum Andenken und als Beweis, 
daß ich den biedern, die allgemeine Achtung 
mit vollem Rechte sich erworben habenden 
Justiz Mann und einen Mir und Meinem 
königlichen Hause ergebenen Staatediener in 
Ihnen wahrhaft ehre, mein auf dieser Dose 
gefaßtes Bildniß mit dem Wunsche, daß die 
gütige Vorsehung Sie, mein lieber Oberap-= 
pellationsgerichts prässdent, Graf von La 
Roscc noch viele Jahre zum Besten des 
Staatedienstes und zum Ruhme der Justiz= 
Verwaltung meines Reiches erhalten möge.“ 
Max Josepb.
	        
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