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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XXXVIII. Stuͤck. Muͤnchen, Mittwoch den 5. November 1817.
Bekanntmachungen.
(Den vorläufigen Beitrag in die Brand Ver-
sicherungs Kassen für das Etats Jahr 1813.
betreffend.)
Staats Ministerium des Innern.
Nachdem die bedeutenden Beschaͤdigungen,
welche mehrere Mitglieder der Brandversiche-
rungs Gesellschaft und besonders die Einwoh-
ner von Rehau und Schnaitenbach im baufe
des Jahres 183 durch Brand erlitten ha-
ben, eine außerordentliche und schnelle Hülfe
erfordern, welche aus den Ueberschüssen der
ordentlichen Beiträge des Jahres 18735 nicht
geleistet werden kann, so wird unter Anwen-
dung des Artikels 3a der Brandversicherungs"
Ordnung hiedurch verfügt, daß ein vorldufi-
ger Beitrag zu drei Kreuzern von jedem
Hundert der Assekuranz Kapitalten auf Rech-
nung des Jahres 1835 in dem Isar-, Unter-
Donau-, Regen, Ober Donau-, Rezat, und
Ober Mainkreise unverzüglich erhoben wer-
den solle.
Die königlichen Regierungen der bezeich-
neten sechs Kreise haben hiernach das Geeig-
nete schleunigst anzuordnen, und den Voll,
zug durch Einsendung der vorgeschriebenen
Konspekte anzuzeigen, damit über die einge-
brachten Gelder zum Behufe unabweislicher
Uncerstüzungen der Verunglückten sogleich
disponirt werden könne.
München den 33. October 1877.
Auf
Seiner kdniglichen Majestät allerhbchsten Befehl
Graf von Thürheim.
Durch den Minlster
der General Sekretchr
F. von Kobell.
(Den Hausirhandel im Unter Mainkreise be-
treffend.)
Seine königliche Majestät haben beschlos-
sen, daß die in den dlreen Theilen des Reichs
bestehenden Verordnungen über den Haufsrr-
Handel auch in dem ganzen Unter Main-
Kreise eingeführt werden sollen.
München den 33. October 1817.
(Umlage zur Bestreitung der Gemeinde Bedürf--
nisse in dem ehemaligen Fürstenthume
Aschaffenburg, für das Etats Jahr u##l#s be-
treffend.) «
Seine koͤnigliche Majestaͤt haben zu ge-
nehmigen geruht, daß zur Bestreitung der
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