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läusige Genehmigung der Rezierung ab-
zuwarten, unter persönlicher Verantwort:
lichkeit des abgeordneten Kreis Bau Rarhes,
und nicht anders als schriftlich erlassen
werden; auch ist hierüber unverweilt Anz
zeige Bericht an die Regierung zu er-
statten.
G. 21. Ein Hauptzweck der Kommis-
sions Reisen des Kreis Baurathes ist die Samm-
lung von Materialien zum Bau Etat des
folgenden Jahres.
Als die erste Vorbereitung hiezu haben
s#mtliche Landgerichte und Polizei Behörden
zur Zeic, welche ihnen die vorgesezte Regie-
rung bebannt machen wird, ihre Vorschlä-
ge über die im künftigen Jahre in ihrem
Amtssprengel vorzunehmenden Straßen= und
Wasserbau Arbeiten an die Kamer der Finan-
zen einzusenden.
Diese Berichte dienen dem Kreis Bau-
rathe zum beitfaden, um an Ort und Stelle
mit den einschlägigen Polizei Beamten und
Bau Inspektionen, und mirt Zuziehung des
Aufseher Personals in Ueberlegung zu zie-
hen, welche Reparationen oder neue Anla-
gen am nothwendigsten sepen, und welcher
Aufwand hiezu beiläufig erfoderlich seyn
dürfte.
Auch soll der Kreis Baurath nicht ver-
säumen, bei seinen Kommissions Reisen ge-
legenheitlich mit erfahrnen Rent, Forst= und
Posibeamten Rücksprache zu pflegen, und
ihre Ansichten über die Nothwendigkeit oder
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Verschieblichkeit von BauReparationen und
Neubauten, uͤber moͤgliche Ersparungen oder
Verbesserungen u. s. w. zu vernehmen.
I. 22. Ueber den Seraßen= und Wasser-
bau Etat sfinden jährlich bei jeder Regierung
rohelmäßig drei, aus Mitgliedern der beiden
R-gterunge Kamern zusammengesezte Sizun-
hen Katt, zu welchen nebst dem Kreie Bau-
rathe für das Wasser-, Brücken= und Stra-
ßenbauwesen jedesmal auch die beiden übri-
gen, für technische Gegenstände, nämlich für
das Landbau= und Forstwesen bestellten Räthe
beizuziehen sind.
O. 35. Die erste vorbereitende Sizung
hat den Zweck, auf den Grund der vorliegen-
den Notizen Berichte und Anzeigen, in Ueber-
legung zu ziehen,
„welche Anstalten, Maaßregeln und
„Verfügungen zum Unterhalte und zur
„Verbessezeung der bestehenden Bauten
„erfoderlich sepen?
„ob die Nothwendigkeit oder ein über-
„wiegender Vortheil die Anlage neuer
Bauten erheische?
„und welche Mittel hiezu anzuwenden
„seyen.7“
Es ist demnach sorgfältig auszuscheiden,
und zu prüfen:
1) was schlechterdings nothwendig, drin-
gend und unverschieblich scheine, oder
was wohl nüzlich und wünschenswerth
sepn mag, aber im Falle die Mittel nicht