Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Königlich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
XXXNX. Stück. München, Samstag den az, Nobember 377. 
Königliche Erklärung. 
(Das Seiner kdniglichen Hoheit dem Prinzen 
Eugen, Herzog von Leuchtenberg, zuge- 
wiesene Fürstenthum Eichstädt betreffend.) 
Wir Maximilian Josepp, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Uttunden und erklaͤren hierdurch: In der 
Absicht, die staatsrechtlichen Verhaͤltnisse, 
in welchen sich Unser geliebter Schwieger- 
sohn in seiner nunmehrigen Eigenschaft als 
Fürst von Eichstädt gegen den Staat, und 
Uns und Unsere Nachfolger befinden wird, 
festzusezen, und um allen Schwierigkeiten 
zuvorzukommen, welche, bei dem Mangel 
bestimmter Vorschristen, in dieser Beziehung 
sich hátten ergeben, oder noch würden er- 
geben können, haben Wir Uns über diesen 
Gegenstand einen ausführlichen Vortrag 
durch Unser Staate Ministerium des Aeußern 
erstatten lassen, und, indem Wir hiebei von 
dem Sinne der zu Gunsten des Fürsten, 
Unseres Schwiegersohnes, sprechenden Ver- 
träge ausgehen, haben Wir, nach Anhö- 
tung Unseres Gesammt Ministeriums beschlos- 
o 
  
sen, und verovdnet, beschließen und verord- 
nen, wie folgt: 
Tite l lI. 
Von den perfönlichen Vorzügen, 
Rechten und Verbindlichkeiten 
des Fürsten und seiner Nach- 
kommen. 
Art. 1. 
Unser Schwiegersohn und seine Nach- 
kommen sezen ihrem Titel eines Herzogs von 
Leuchtenberg jenen des Fürstenthums 
Eichstädt bei, welches Wir ihm durch be- 
sondere Urkunde überwiesen haben. 
Art. 2. 
Unser Schwiegersohn und desselben Nach- 
kommen führen das in der Anlage beschrie- 
bene und abgebildere Wappen. 
Art. 3. 
Genannter Herzog von Leuchtenberg 
und seine Nachkommen werden als das erste 
unter den fürstlichen Häusern in Unserer 
Monarchie erkldrt. Wenn Wir Uns bewo- 
wogen finden sollten, diesen fürstlichen Häu#- 
sern weitere Vorzüge und Ehrenrechte als 
bisher zuzuwenden, so soll Unser geliebter 
(o)
	        
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