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Königlich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XXXNX. Stück. München, Samstag den az, Nobember 377.
Königliche Erklärung.
(Das Seiner kdniglichen Hoheit dem Prinzen
Eugen, Herzog von Leuchtenberg, zuge-
wiesene Fürstenthum Eichstädt betreffend.)
Wir Maximilian Josepp,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Uttunden und erklaͤren hierdurch: In der
Absicht, die staatsrechtlichen Verhaͤltnisse,
in welchen sich Unser geliebter Schwieger-
sohn in seiner nunmehrigen Eigenschaft als
Fürst von Eichstädt gegen den Staat, und
Uns und Unsere Nachfolger befinden wird,
festzusezen, und um allen Schwierigkeiten
zuvorzukommen, welche, bei dem Mangel
bestimmter Vorschristen, in dieser Beziehung
sich hátten ergeben, oder noch würden er-
geben können, haben Wir Uns über diesen
Gegenstand einen ausführlichen Vortrag
durch Unser Staate Ministerium des Aeußern
erstatten lassen, und, indem Wir hiebei von
dem Sinne der zu Gunsten des Fürsten,
Unseres Schwiegersohnes, sprechenden Ver-
träge ausgehen, haben Wir, nach Anhö-
tung Unseres Gesammt Ministeriums beschlos-
o
sen, und verovdnet, beschließen und verord-
nen, wie folgt:
Tite l lI.
Von den perfönlichen Vorzügen,
Rechten und Verbindlichkeiten
des Fürsten und seiner Nach-
kommen.
Art. 1.
Unser Schwiegersohn und seine Nach-
kommen sezen ihrem Titel eines Herzogs von
Leuchtenberg jenen des Fürstenthums
Eichstädt bei, welches Wir ihm durch be-
sondere Urkunde überwiesen haben.
Art. 2.
Unser Schwiegersohn und desselben Nach-
kommen führen das in der Anlage beschrie-
bene und abgebildere Wappen.
Art. 3.
Genannter Herzog von Leuchtenberg
und seine Nachkommen werden als das erste
unter den fürstlichen Häusern in Unserer
Monarchie erkldrt. Wenn Wir Uns bewo-
wogen finden sollten, diesen fürstlichen Häu#-
sern weitere Vorzüge und Ehrenrechte als
bisher zuzuwenden, so soll Unser geliebter
(o)