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und zu bestätigen:
am 15. Oktober 1816 die Präsentarion
des königlichen Kämerers Freiherrn von Auf-
sees zu Erlangen, für den Vikar zu Ger-
hardohofen Johann Christoph Hermann
aus Sulzbach auf die Pfarrei Unteraufsees,
Dekanats Bamberg, und am 20. Februar
laufenden Jahres die Pradsentation des Grafen
Max von Taufkirchen für den Priester Ma-
thias Pfäffl bisherigen Chorvikar zu Salz-
burg auf das seinfache Zirnbergische Beneft=
cium zu Traunstein.
Dienstes Nachrichten.
Seine Majestät der König geruhten fol-
gende Bestimmungen zu treffen:
am 13. December vorigen Jahres den
GendarmerieLieutenant Baron von Redwitz
zum. Polizek Kommissär des Zuchthauses zu
Lichtenau provisorisch zu ernennen.
Im Monate Februar l. J.
am 7. die erledigee Aktenarsstelle zu Tite-
moning dem gewesenen Aktuar Johann Ne-
pomuck Bartsch von Mattigkofen, und die
vakante erste Assessorsstelle des Landgerichts
Burghausen dem zweiten Landgerichte Assessor
Sebastian Meier zu Alchach im Isarkreise,
und
am 8. die erledigte erste Assessorsstelle
des Landgerichts Miesbach dem ersten Land-
gerichts Assessor Alois Leeb zu Landshut zu
übertragen;
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bei dem Landgerichte Aledorf den Land-
richter Karl Christoph Schnizlein in den
Ruhestand zu versezen; seine Stelle dem
dermaligen ersten Landgerichts Assessor Mi-
chaal Damharter zu Türkheim im Iller-
kreise definitiv zu übertragen; den ersten Land-
gerichts Assessor Ferdinand Srark zu Alrdorf
zum ersten Assessor des Landgerichts Kadolg-
burg, dagegen den zweiten Assessor Johann
Georg Köppel zu Ursberg im Illrkreise
zum ersten Assessor des Landgerichts Altdorf,
und den zweiten Assessor Wilhelm Heinrich Lan#-
genfaß interimistisch auf die erledigte zweite
Landgerichte Assessorsstelle zu Uffenheim zu
versezen; in die zweite Assessorsstelle zu Ale-
dorf den Aktuar Friedrich Wilhelm Har-
burg zu Herzogenaurach vorrücken zu lassen;
am 11. die Landrichterstelle zu Straubing
dem bieherigen interimistischen Landrichter
zu Eschenbach August von Vincenti in
definttiver Eigenschaft zu verleihen,
und an eben diesem Datum die Auflösung
des Appellationsgeriches für den Salzachkreis
dergestalt zu verfügen, daß alle Funktionen
dieses Gerichtshofes mit dem Eintritte des
nächstkommenden ersten Mai aufhören, und
an diesem Tage von dem Appellarionsgerichte
für den Isarkreis übernommen werden sollen:
was das noch vorhandene Personale des
oben genannten Appellationsgerichts für den
Salzachkreis beerifft: so wurde ebenfalls un-
term II. dieses Monats die künftige Ver-