Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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und zu bestätigen: 
am 15. Oktober 1816 die Präsentarion 
des königlichen Kämerers Freiherrn von Auf- 
sees zu Erlangen, für den Vikar zu Ger- 
hardohofen Johann Christoph Hermann 
aus Sulzbach auf die Pfarrei Unteraufsees, 
Dekanats Bamberg, und am 20. Februar 
laufenden Jahres die Pradsentation des Grafen 
Max von Taufkirchen für den Priester Ma- 
thias Pfäffl bisherigen Chorvikar zu Salz- 
burg auf das seinfache Zirnbergische Beneft= 
cium zu Traunstein. 
  
Dienstes Nachrichten. 
Seine Majestät der König geruhten fol- 
gende Bestimmungen zu treffen: 
am 13. December vorigen Jahres den 
GendarmerieLieutenant Baron von Redwitz 
zum. Polizek Kommissär des Zuchthauses zu 
Lichtenau provisorisch zu ernennen. 
Im Monate Februar l. J. 
am 7. die erledigee Aktenarsstelle zu Tite- 
moning dem gewesenen Aktuar Johann Ne- 
pomuck Bartsch von Mattigkofen, und die 
vakante erste Assessorsstelle des Landgerichts 
Burghausen dem zweiten Landgerichte Assessor 
Sebastian Meier zu Alchach im Isarkreise, 
und 
am 8. die erledigte erste Assessorsstelle 
des Landgerichts Miesbach dem ersten Land- 
gerichts Assessor Alois Leeb zu Landshut zu 
übertragen; 
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bei dem Landgerichte Aledorf den Land- 
richter Karl Christoph Schnizlein in den 
Ruhestand zu versezen; seine Stelle dem 
dermaligen ersten Landgerichts Assessor Mi- 
chaal Damharter zu Türkheim im Iller- 
kreise definitiv zu übertragen; den ersten Land- 
gerichts Assessor Ferdinand Srark zu Alrdorf 
zum ersten Assessor des Landgerichts Kadolg- 
burg, dagegen den zweiten Assessor Johann 
Georg Köppel zu Ursberg im Illrkreise 
zum ersten Assessor des Landgerichts Altdorf, 
und den zweiten Assessor Wilhelm Heinrich Lan#- 
genfaß interimistisch auf die erledigte zweite 
Landgerichte Assessorsstelle zu Uffenheim zu 
versezen; in die zweite Assessorsstelle zu Ale- 
dorf den Aktuar Friedrich Wilhelm Har- 
burg zu Herzogenaurach vorrücken zu lassen; 
am 11. die Landrichterstelle zu Straubing 
dem bieherigen interimistischen Landrichter 
zu Eschenbach August von Vincenti in 
definttiver Eigenschaft zu verleihen, 
und an eben diesem Datum die Auflösung 
des Appellationsgeriches für den Salzachkreis 
dergestalt zu verfügen, daß alle Funktionen 
dieses Gerichtshofes mit dem Eintritte des 
nächstkommenden ersten Mai aufhören, und 
an diesem Tage von dem Appellarionsgerichte 
für den Isarkreis übernommen werden sollen: 
was das noch vorhandene Personale des 
oben genannten Appellationsgerichts für den 
Salzachkreis beerifft: so wurde ebenfalls un- 
term II. dieses Monats die künftige Ver-
	        
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