Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großiherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 14. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 20. März 1914. 
Inhalt. 
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Geländeerwerb aus der Großherzoglichen 
Forst Weißenkrug. (2) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch und 
Erlöschen der Schweineseuche bezw. Schweinepest. 
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten. 
I. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 7. März 1914, betreffend Geländeerwerb aus der 
Grohherzoglichen Forst Weißenkrug. 
Nach Maßgabe des Enteignungsgesetes vom 29. März 1845, § 1, Absatz 2, ist auf 
den Antrag der Großherzoglichen General-Eisenbahn-Direktion für die als notwendig 
erkannte Herstellung eines Zugangsweges zu Dienstländereien beim Bahnhofe Blanken- 
berg der Erwerb von 1330 qm Gelände aus der Großherzoglichen Forst Weißenkrug 
genehmigt worden. « 
Die zu erwerbenden Flächen liegen nördlich des Bahnhofes Blankenberg zwischen 
den Stationen 76,1 + 40 bis 76,4 —+ 30 der Bahnstrecke Lübeck—Strasburg. 
Schwerin, den 7. März 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerimm des Innern. 
Im Auftrage: von Blücher. 
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