Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Antliche Beilage.
Nr. 18.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 4. April 1914.
Inhalt.
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die allgemeine Krankenunterstützungs= und
Begräbniskasse in Wittenburg. (2) Bekanntmachung, betreffend die
Maurer= und Zimmerer-Kranken= und Sterbekasse in Zarrentin.
(3) Bekanntmachung, betreffend den Plan für die Preisverteilung für
die in das Gestütbuch eingetragenen Zuchtstuten. (4) Bekanntmachung,
betreffend die für Leistungen an das Militär zu vergütenden Durch-
schnittspreise von Naturalien für den Monat März 1914. (5) Bekannt-
machung, betreffend Erlöschen der Geflügelcholera auf dem Gute Marx-
hagen, A. Stavenhagen. (6) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch und
Erlöschen der Schweineseuche bezw. Schweinepest.
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
—. —
¶ Bekanntmachung vom 27. März 1914, betreffend die allgemeine Kranken-
unterstützungs= und Begräbniskasse in Wittenburg.
Nachdem für die allgemeine Krankenunterstüungs= und Begräbniskasse in Wittenburg
früher eingeschriebene Hilfskasse, jetzt kleineren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit,
eine zur Inkraftsetzung am 1. April d. Is. bestimmte abgeänderte Satung beschlossen
worden ist, inhalts welcher die Kasse in Zukunft den Anforderungen des § 75 des
Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892 in der Fassung der Novelle vom
25. Mai 1903 nicht mehr genügen wird, ist die der Kasse nach Maßgabe der Bestimmung
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