Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 45.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 8. Juli 1914.
Inhalt.
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend Zurücknahme der Bestellung eines Ver-
treters für die Gutsherrschaft zu Louisenhof, Amts Lübz, in Aus-
übung der dem öffentlichen Recht angehörenden Befugnisse. (2) Be-
kanntmachung, betreffend Ausbruch der Maul= und Klauenseuche auf
dem ritterschaftlichen Gute Adamsdorf, Amts Stavenhagen. (3) Be-
kanntmachung, betreffend Ausbruch und Erlöschen der Schweineseuche
bezw. Schweinepest.
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 1. Juli 1914, betreffend Zurücknahme der Bestellung
eines Vertreters für die Gutsherrschaft zu Louisenhof, Amts Lübz, in Aus-
übung der dem öffentlichen Recht angehörenden Befugnisse.
Der dem Amtsverwalter Haack zu Güstrow am 21. März d. Is. (Rbl.,, Amtl. Beil.
Nr. 16) erteilte Auftrag zur Vertretung der Gutsherrschaft zu Louisenhof, Amts Lübz,
in Ausübung der dem 3 sentlichen Recht angehörenden Befugnisse, insbesondere der
obrigkeitlichen und polizeilichen Rechte, ist zurückgenommen worden.
Schwerin, den 1. Juli 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. von Meerheimb.