Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

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Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Amtliche Beilage. 
Nr. 61. 
Jahrgang 1914. 
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 20. August 1914. 
  
Inhalt. 
I. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gestattung landwirtschaftlicher 
Arbeiten. (2) Bekanntmachung, betreffend die Verwaltung der kreis- 
tierärztlichen Geschäfte im Medizinalbezirk Schwerin. 
II. Abtellung. Dienst= pp. Nachrichten. 
I. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 17. August 1914, betreffend die Gestattung land- 
wirtschaftlicher Arbeiten. 
Mit Rücksicht auf die durch den gegenwärtigen Kriegszustand veranlaßten besonderen 
Verhältnisse sollen alle landwirtschaftlichen Arbeiten an den nächsten 3 Sonntagen, 
am 23. und 30. d. Mts. sowie am 6. September mit Einwilligung der Arbeiter ge- 
stattet sein. 
Mit den Arbeiten darf jedoch erst eine Stunde nach gänzlich beendetem Gottes- 
dienste begonnen werden. 
Schwerin, den 17. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
geistliche Angelegenheiten. 
Langfeld.
	        
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