Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

320 Nr. 62. 1914. 
G# Bekantmachung vom 20. August 1914, betreffend Vertretung des Ober- 
tierarztes. 
Der stelloertretende Kreistierarzt Dr. Böhm hierselbst ist beauftragt, den infolge der 
Mobilmachung zum Militärdienst einberufenen Obertierarzt, Veterinärrat Jörn bis 
auf weiteres in seinen Geschäften als Obertierarzt zu vertreten. 
Schwerin, den 20. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
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Im Auftrage: Mühlenbruch. 
(3) Bekanntmachung vom 22. August 1914, betreffend Schutzimpfung. 
Unter den gegenwärtigen Kriegsunruhen gehört es nicht bloß auf dem Kriegsschauplay, 
sondern auch in der Heimat zu einem wohleingerichteten Krankenhaus, daß seine Arzte, 
das Pflegepersonal und das gefährdete Verwaltungspersonal, insbesondere auch die 
Desinfektoren zum Schutz gegen Pocken neuerlich geimpft sind. 
Die Krankenhausverwaltungen wollen deshalb dafür sorgen, daß die fraglichen 
Schutzimpfungen tunlichst in zweckmäßiger Folge stattfinden, und dem Kreistierarzt 
ihres Bezirks auch in dieser Beziehung Anzeige von den Verhältnissen machen. 
Das Landesimpfinstitut gibt für diesen Zweck Lymphe unentgeltlich und porto- 
frei ab; in der Stadt Schwerin nimmt es auch auf Antrag die betreffenden Impfun- 
gen selbst vor. 
Wegen der staatlichen Krankenanstalten ergehen besondere Verfügungen. 
Schwerin, den 22. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für 
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Im Austrage Mählen bruch. 
(4) Bekanntmachung vom 24. August 1914, betreffend Ausbruch und Erlöschen 
der Schweineseuche bezw. Schweinepest. 
Die Schweineseuche bezw. Schweinepest ist ausgebrochen: 
1. in den Domanialdörfern: 
Pastow, Erbpachthufe Nr. V, Amts Toitenwinkel, 
Völkshagen, Erbpachthufe Nr. I, Amts Ribnitz, 
Finkenthal, Büdnerei Nr 5, Amts Dargun, 
Glasin, Erbpachthufe Nr. II, Amts Warin,
	        
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