Nr. 72. 1914. 367
( Seine Königliche Hoheit der Großherzeg haben dem Amtsgerichtsrat Lange
zu Bützow das Ritterkreuz des Hausordens der Wendischen Krone zu verleihen geruht.
Schwerin, den 30. September 1914.
G) Seine Köni liche Hoheit der Großherzog haben geruht, dem Amtsgerichtsrat
Rudolf Lange r * die von ihm erbetene Versehung! in den Ruhestand in
Gnaden zu gewähren.
Schwerin, den 30. September 1914.
) Seine Königliche Hoheit der Großperzog haben dem Oberbuchhalter bei der Kommission
zur Verwaltung des Domanialkapitalfonds, Rechnungsrat Peters hierselbst
das Verdienstkreuz in Gold des Hausordens der Wendischen Krone zu verleihen geruht.
Schwerin, den 30. September 1914.
7) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben geruht, dem Oberbuchhalter bei
der Großherzoglichen leai, zur Verwaltung des Domanialkapitalfonds, Rechnungsrat
Carl Peters hierselbst, die erbetene Versihung in den Ruhestand in Gnaden zu
gewähren.
Schwerin, den 30. September 1914.
) Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Oberpostschaffrern Behrens
u Rostock und Stier hierselbst sowie dem Oberbriefträger Bauer zu Rostock die
A#loerne Medaille zu verleihen geruht.
Schwerin, den 30. September 1914.
Mit dieserNr. 72 werden ausgegeben: Nr. 78, 79, und 80 des Reichs-Gesetzblatts
von 1914.