Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  72.  1914.  367

(  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzeg  haben  dem  Amtsgerichtsrat  Lange
zu  Bützow  das  Ritterkreuz  des  Hausordens  der  Wendischen  Krone  zu  verleihen  geruht.
Schwerin,  den  30.  September  1914.

G)  Seine  Köni  liche  Hoheit  der  Großherzog  haben  geruht,  dem  Amtsgerichtsrat
Rudolf  Lange  r  *  die  von  ihm  erbetene  Versehung!  in  den  Ruhestand  in
Gnaden  zu  gewähren.

Schwerin,  den  30.  September  1914.

)  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großperzog  haben  dem  Oberbuchhalter  bei  der  Kommission
  zur  Verwaltung  des  Domanialkapitalfonds,  Rechnungsrat  Peters  hierselbst
das  Verdienstkreuz  in  Gold  des  Hausordens  der  Wendischen  Krone  zu  verleihen  geruht.

Schwerin,  den  30.  September  1914.

 

7)  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  geruht,  dem  Oberbuchhalter  bei
der  Großherzoglichen  leai,  zur  Verwaltung  des  Domanialkapitalfonds,  Rechnungsrat
  Carl  Peters  hierselbst,  die  erbetene  Versihung  in  den  Ruhestand  in  Gnaden  zu
gewähren.

Schwerin,  den  30.  September  1914.

)  Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  haben  den  Oberpostschaffrern  Behrens
u  Rostock  und  Stier  hierselbst  sowie  dem  Oberbriefträger  Bauer  zu  Rostock  die
A#loerne  Medaille  zu  verleihen  geruht.
Schwerin,  den  30.  September  1914.

Mit  dieserNr.  72  werden  ausgegeben:  Nr.  78,  79,  und  80  des  Reichs-Gesetzblatts
von  1914.