Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

94 Nr. 11. 1914. 
Anlage 1. 
................ findet 
für die Arbeitgeber an dden 190 
von. Uhr bis. Uhhor „ 
fuür die Versicherten an den 19. 
von. Uhhr bis. Uhhhhhrr „ 
in . .. ... . . ... statt. 
Es sind Versicherungsvertreter zu wählen. Die zu Wählenden werden je 
zur Hälfte aus Arbeitgebern und Versicherten entnommen. Sie haben hiernach 
Arbeitgeber . 
VIIIng zu wählen. 
Ihnen sthen Stimmen zu. Der Stimmzettel ist in dem anliegenden 
Wahlumschlage verschlossen abzugeben. 
Diese Aufforderung dient als Wahlausweis. 
Ich fordere Sie aus, eine 
.. 
Vorschlagsliste 
für die Wahl bis dw 19 bbei mir einzureichen. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen der Reichsversicherungs- 
ordnung und der Wahlordnung wird besonders hingewiesen. 
n 
Der Wahlleiter. 
Auf der Rückseite der Aufferderung, - dle &# 12, 47 R# O. und die Nummern 2, 7, 14—10, 
22 AUbs. 2, 3 der Wahlordnung abzudrucke
	        
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