Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

94 Nr. 11. 1914. 
— 
Die Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer des Versicherungsamts 
................ findet 
fütbieArbeitgeberam......... den......... "...19. 
von....Uhr-....... biö....Uhr........ , 
fükbieVersichertenam......... ben............ 19 
von 
in . ... .. . . . .. statt. 
Es sind Versicherungsvertreter zu wählen. Die zu Wählenden werden je 
zur Hälfte aus Arbeitgebern und Versicherten entnommen. Sie haben hiernah 
Arbeitgeber . 
zu wählen. 
Ihnen sthen Stimmen zu. Der Stimmzettel ist in dem anliegenden 
Wahlumschlage verschlossen abzugeben. 
Diese Aufforderung dient als Wahlausweis. 
Ich fordere Sie aus, eine 
Vorschlagsliste 
für die Wahl bis zum. . ... . . . ... 19 bei mir einzureichen. 
Auf die umstehend abgedruckten wichtigsten Bestimmungen der Reichsversicherungs- 
ordnung und der Wahlordnung wird besonders hingewiesen. 
n 
......... ben.........19... 
Der Wahlleiter. 
2 
Auf der Rückseite der Aufforderung sind die §§ 12, 47 RVD. und die Nummern 2, 7, 14—10, 
22 Abs. 2, 3 der Wahlordnung abzudrucken.
	        
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