Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

460  Nr.  93.  1914.

4.  100  Kilogramm  Hafrer  20  71  Pfg.
5.  Erbsen  74  "D
6.  —-  Oq  Stro  3:=  WR
7.  Heu  6-24
8.  ein  Raumimeter  Buchenholz  14  —
9.  Tannenhoss  12  —
10.  1000  Soden  Torf  5.38

Der  gemäß  §  9  Ziffer  3  des  u  arlege  vom  24.  Mai  1898  nach  dem  Durchschnitt
  der  1  0  chsten  Tagespreise  des  Monats  November  1914  berechnete  und  mit  einem
Aufschlage  von  fünf  vom  Hundert  zu  vergütende  Preis  für  im  Monat  Dezember  d.  Is.
an  Truppenteile  auf  dem  Marsche  usw.  gelieferte  Furage  beträgt  —  einschließlich
dieses  Auf#hlass  —  für

00  Kilogramm  Hafers  271  -7  99  Pfg.
-  "O  Stroh  4  41
-  —  Hen..  .  6  833

Schwerin,  den  1.  Dezember  1914.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Lübcke.

(2)  Bekanntmachung  vom  30.  November  1914,  betreffend  die  Bergitung  flr
die  Getreidegefälle  nach  den  Martinipreisen  des  Jahres  1914.
Nach  den  Martinipreisen  dieses  Jahres  in  Schwerin  beträgt  die  Vergütung  für  die
Getreidegefälle  zum  laufenden  Jahrgange:
auf  59  Pfund  Weizen  (gleich  dem  füheren  Landesscheffel  7,38
56  sgleich  6,02

OD  -Roggen  desgleichen  ,

-48  sGerfte  ,  desgleichen  —
62  -Erbsen  «  desgleichen  9,30  M
48  .-Buchweizen  desgleichen  .  6.—  4
=  41.2  -Hafer  desgleichen  ·  425  AM

Gesamte  Großherzogliche  Amt=  und  Forstbehörden  werden  angewiesen,  darnach
den  Empfangsberechtigten  die  Vergütung  für  den  laufenden  Jahrgang  zu  leisten  und
die  Ausgabe  mit  Bezug  auf  diese  bebbban  durch.  die  betresfenden  Em'fangs-.
bescheinigungen  zu  belegen.  «

Schwerin,  den  30.  November  1914.  —7)3  „P#
Großherzoglich  Mecklenburgisches  Finanzministerium,  □  für

Domänen  und  Forsten.

Im  Auftrage:  Kleffel.