Nr. 12. 1914. 101
Wehrbeitrags maßgebend gilt das niedrigste Einkommen derjenigen Steuerstufe,
in der der Beitragspflichtige zur Einkommensteuer veranlagt worden ist. Steuerermäßigungen,
die den Steuerpflichtigen auf Grund der §§ 18 und 19 des Einkommensteuergesetzes
gewährt worden sind, bleiben hierbei außer Betracht. Ein
Steuerpflichtiger z. B., der bei einem Einkommen von 6112 „K in der Steuerstufe
von mehr als 6000 bis 6500 .X auf Grund des § 19 des Einkommensteuergesetzes
zu dem Steuersatze von 118 (K veranlagt ist, wird zum Wehrbeitrage nach
einem Einkommen von 6000 (A herangezogen.
Als Einkommen im Sinne des § 12 Abs. 2 und des § 33 des Gesetzes
(§§ 5, 51, 53 Bund-Ay gilt nicht das zur mecklenburg-schwerinschen Einkommensteuer
veranlagte Einkommen, sondern das tatsächlich vom Steuerpflichtigen bezogene
Einkommen.
Artikel 5.
1. Die Wehrbeitragslisten sind durch den Vorsitzenden der Veranlagungs= Verkommision
aufzustellen. Innerhalb eines Veranlagungsbezirks ist für jedes Do- —st
manialamt, jedes Klosteramt (auch für das Kloster zum heiligen Kreuz), jede Ermittelung
Stadt und für das Gebiet der gesamten Ritterschaft des Bezirks eine besondere derrbitreg“.
Wehrbeitragsliste & anzulegen. Die Liste jeder Stadt hat auch das Gebiet ihrer Persenen
Kämmerei= und sonstigen Güter sowie der ihr etwa zugelegten Amtsfreiheit zu nkedhen
umfassen. Für den ganzen Veranlagungsbezirk Rostock (Stadt) ist nur eine in die
Liste anzulegen. Die Wehrbeitragsliste B kann für jeden Veranlagungsbezirk in bolslsehine,
einem Hefte angelegt werden. Innerhalb der Liste B hat eine Trennung nach
Ortsbezirken zu erfolgen.
Die Reihenfolge der Aufzunehmenden ist tunlichst der Reihenfolge in der
Staatssteuerliste bezw. Einkommens= und Vermögensnachweisung anzupassen.
Unter der Nummer der Wehrbeitragsliste ist mit roter Tinte die Nummer der
Staatssteuerliste (Eink.= und Verm.-Nachw.) für 1914/15 einzutragen. Wegen
der etwaigen Nachträge (vgl. insbesondere Artikel 7 Nr. 5) sind genügende
Zwischenräume zu lassen. Hinter Spalte 2 der Wehrbeitragsliste sind noch folgende
Spalten aufzunehmen:
Sp. 3. Die erste Aufforderung zur Abgabe der Vermögenserklärung
ist zugestellt am:
Sp. 4. Die Frist ist verlängert bis:
Sp. 5. Eine zweite Aufforderung ist zugestellt am:
Sp. 6. Eine Strafverfügung und wiederholte Aufforderung ist zugestellt
am:
Sp. 7. Die Vermögenserklärung ist eingegangen am: