Full text : Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich. IV. Band 3. Teil. (6)

Königreich  Sachsen.  371

im  Sommerhalbjahr  Unterricht  halten,  sodaß  die  Schüler  nach  Belieben
  entweder  2  Winterhalbjahre  oder  ein  Winterhalbjahr  und  ein
Sommerhalbjahr,  die  sich  zu  einem  l.ehrgang  ergänzen,  besuchen
können.

Die  landwirtschaftliche  Kreisschule  zu  Wurzen  hat  sogar  einen
zweijährigen,  aus  zwei  vollen  Jahreskursen  bestehenden  Lehrgang.

Ein  streng  einheitlicher  Lehrplan  besteht  nicht;  durchschnittlich
nimmt  der  rein  landwirtschaftliche  Unterricht  etwa  30—35  %/,  der
naturwissenschaftliche  20—30  %/,,  der  Elementar-Unterricht  35—50  ®/y
aller  Unterrichtsstunden  ein.

Bemerkenswert  ist,  daß  an  drei  Winterschulen  auch  Handfertigkeitsunterricht,
  namentlich  aus  dem  Greebiete  des  \Vagner-,  Schreiner-,
Sattlergewerbes  sowie  der  Metall-  und  Flechtarbeiten  gegen  besonderes
  Lehrgeld  und  für  freiwillige  Teilnehmer  erteilt  wird.

Die  Schulen  haben  in  ihren  Klassen  (Kursen)  vollständig  gctrennten
  Unterricht  und  getrennte  I.chraufgabe.  Ferner  ist  zu  erwähnen,
  daß  die  sächsischen  Winterschulen  durchweg  mit  einer  Ausnahme
  zwei  I.andwirtschaftslehrer,  manche  sogar  mehr,  als  Haupt-Ichrer
  haben,  von  denen  einer  zugleich  Vorsteher  (Direktor)  ist.

Im  übrigen  sind  die  Schulen  keine  Staatsanstalten,  sondern
staatlich  unterstützte  Unternehmungen  der  landwirtschaftlichen  Kreisvereine.


Die  Schulen  zu  Bautzen  und  Chemnitz  sind  mit  drei  Gärtnerlehranstalten
  verbunden.

Die  Gesamtausgaben  der  9  Schulen  bewegen  sich  zwischen  6
und  25000  M.  pro  Jahr  und  Schule;  davon  deckt  der  Staat  durchschnittlich
  etwa  zwei  Drittel  durch  seine  Zuschüsse;  außerdem
leisten  die  Kreisvercine  und  andere  Körperschaften  namhafte  Zuschüsse.


Die  an  den  Schulen  wirkenden  Landwirtschaftslehrer  haben
neben  praktischer  Ausbildung  die  erfolgreiche  Ablegung  mindestens
des  einjährig-freiwilligen  Examens  und  der  Abgangsprüfung  an  einer
landwirtschaftlichen  Hochschule  nachzuweisen;  sie  beziehen  in  der
Regel  ein  Gehalt  von  1800-4000  M.  Die  Direktoren  von  3000
bis  5400,

Die  sächsischen  Winterschulen  sind  teilweise  sehr  stark  besucht,
sodaß  an  mehreren  Schulen  Parallelklassen  eingerichtet  werden
mußten.  Die  Sommerhalbjahre  sind  durchschnittlich  schwächer  besucht
  als  die  Winterhalbjahre.  Die  Gesamtschülerzahl  sämtlicher
9  Schulen  beträgt  624;  sie  schwankt  zwischen  den  einzelnen  Schulen