Ar. 132. 717
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1914.
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 2. Dezember 1914.
Inhalt:
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die im Eigentum der Militärverwaltung
stehenden Kraftfahrzeuge. (2) Bekanntmachung, betreffend Sicherstellun
von französischem Terpentinöl.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 30. November 1914, betreffend die im Eigentum
der Militärverwaltung stehenden Kraftfahrzeuge.
Aus Anlaß der nachstehend abgedruckten Bundesratsverordnung vom 23. Oktober
1914 zur Abänderung der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen
vom 3. Februar 1910 (Rel. S. 389) hat das Königl. Preußische
Kriegsministerium die gleichfalls nachstehend abgedruckten Ausführungsbestimmungen
erlassen, die hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht werden.
Schwerin, den 30. November 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.